"Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (e.V.)"
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Bundesweite Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform |
und für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung" |
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OStR Manfred Riebe, Max-Reger-Str. 99, 90571 Schwaig bei Nürnberg Spendenkonto "Lehrer-Initiative gegen RS-Reform": Hypobank Nürnberg BLZ 760 202 14, Konto 237 705 3004 |
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Pressemitteilung |
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Teil 16 (I) vom 16.08.1997:
Rechtschreibreform:
Auf Grund des Verfassungsbruchs der Kultusminister
durch Ausbootung der Parlamente
breitet sich ein "verwaltungsgerichtlicher Flächenbrand" aus!
Überblick über gerichtliche Klageverfahren
mit Eilanträgen gegen die Rechtschreibreform
Prof. Dolf Sternberger, der Nestor der Politikwissenschaft, stellte fest, das erste und höchste Grundrecht sei nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Informationsfreiheit. Ohne öffentliche Unterrichtung hätten die öffentliche Meinung und der politische Wille aller Staatsorgane keine Grundlage, eine wirklichkeitsbezogene Artikulation könne nicht stattfinden. (Sternberger: Die Journalisten im Staatsleben. In: DIE WELT 28.07.97, S. 4). Beispielsweise sind die Sitzungen der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission in Mannheim geheim, und der Vorsitzende Prof. Gerhard Augst hält die Liste der Widersprüche zwischen dem Duden und dem Bertelsmann-Wörterbuch ebenfalls geheim. Der Reformer Prof. Horst H. Munske erklärte: "Die Wörterliste kommt vor Schuljahresbeginn nicht zustande. Selbst die Zeit bis zum Sommer 1998 ist äußerst knapp, denn wir müssen ja mit großer Sorgfalt arbeiten und akribisch jede Kritik aufnehmen." (DIE WELT 12.06.97). Die Reformkritiker schätzen die besonders kritischen Fälle auf mehr als 1.000 widersprüchliche Wortschreibungen. Hinzu kommen 6.000 bis 7.000 unterschiedliche Silbentrennungen, die für die Verlage und Software-Hersteller ein besonderes Problem darstellen (DIE WELT 16.08.97). Nur durch die Flucht eines Mitgliedes der Reformkommission, Prof. Peter Eisenberg (Potsdam), in die Öffentlichkeit wurde die Zahl von insgesamt 8.000 Zweifelsfällen bekannt, die man keineswegs bis zum 1. August 1998 beheben könne (Saarbrücker Zeitung 14.07.97). Trotzdem bestreitet Augst die Zahl von 8.000 Widersprüchen (Neues Deutschland 01.08.97, Nürnberger Zeitung 15.08.97, S. 4). Auf die konkrete Frage eines Journalisten: "Wie viele Abweichungen gibt es denn?" wich Augst aus und behauptete: "So viele sind das gar nicht. Für die Aufzählung der Abweichungen reicht ein DIN-A-4-Blatt." Er hoffe, bis "Ende des Jahres Klarheit zu haben" (Reutlinger Nachrichten 16.08.97). Ein Schweizer Mitglied der Zwischenstaatliche Rechtschreibreformkommission, Dr. Werner Hauck, Bern, stützt die von Eisenberg genannte Zahl 8.000: "Werner Hauck, Chef des deutschen Sprach- und Übersetzungsdienstes in der Bundesverwaltung, erwartet zahlreiche Korrekturen. Bis Ende Jahr werde es noch viele Änderungen geben, sagt er als Mitglied der internationalen Korrekturkommission des neuen Regelwerks. Allein für die Wörterbücher von Duden und Bertelsmann sind mittlerweile 8.000 Änderungen beantragt." (FACTS Nr. 33 vom 14.08.1997, S. 19). Und auch ein anderes Mitglied der Rechtschreibreformkommission, Prof. Horst H. Munske (Erlangen), schreibt von "Tausenden" von Unterschieden (TAGESSPIEGEL 05.07.97), und Prof. Theodor Ickler (Erlangen) spricht von mehr als zehntausend Abweichungen (Neues Deutschland 01.08.97).
Ein anderes Beispiel ungenügender Information: In der Westdeutschen Allgemeinen vom 30.07.97 hieß es nach dem Beschluß des VG Wiesbaden fälschlich, es gebe weder in Nordrhein-Westfalen noch in den meisten anderen Ländern Klageverfahren gegen die Rechtschreibreform. Und die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 08.08.1997 und Thomas Haselier (Nordwest-Zeitung 08.08.1997) schrieben irrtümlich, Prof. Rolf Gröschner vertrete in allen anhängigen Gerichtsverfahren die Kläger. Oft wird auch so getan, als handele es ich bei den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte um Urteile in der Hauptsache, nämlich ob es sich um eine "wesentliche Entscheidung" in einem "grundgesetzrelevanten Bereich" handele oder nicht (Dieter E. Zimmer: Jähe Wut auf die da oben. In: DIE ZEIT 15.08.97, S. 1). Tatsächlich handelt es sich aber nicht um Urteile in der Hauptsache, sondern nur um Beschlüsse in Eilverfahren, ob die Angelegenheit eilbedürftig sei oder nicht. Ò Und ist es wirklich so, "daß den meisten Widerstrebenden der Rechtsweg verschlossen ist, weil sie keine schulpflichtigen Kinder haben"? (FAZ 16.08.97, S. 7). Ferner sind die Verwaltungsgerichte unterschiedlicher Auffassung, ob für eine Rechtschreibreform eine gesetzliche Regelung nötig ist oder nicht. Während in Deutschland das Grundgesetz und Verfassungen der Bundesländer offenbar keine Sprachregelungen enthalten, gibt es in Österreich den Artikel 8 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik." Und in Art. 116 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft heißt es: "Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind die Landessprachen der Schweiz." In Deutschland heißt es aber immerhin in þ 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und der Länder: "Die Amtssprache ist deutsch." und in þ 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes: "Die Gerichtssprache ist deutsch." Die Amtssprache ist die Sprache im öffentlichen Dienst bzw. in den Behörden, und zum öffentlichen Dienst bzw. zu den Behörden gehören auch die Kultusministerien und die Schulverwaltungsbürokratie. Welche rechtlichen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen sind, wird wohl erst das Bundesverfassungsgericht feststellen müssen.
Infolge solcher zum Teil falscher, oft nur bruchstückhafter, häufig einseitiger Informationen über die Rechtschreibreform in den Massenmedien und auf Grund der aufgezeigten Desinformation durch die Reformer und Kultusminister tritt hinsichtlich der Rechtschreibreform eine Entmündigung der Bevölkerung ein bis hin zur Irreführung der Legislative (Parlamente), Exekutive (Regierungen) und Judikative (Gerichte), wie sie Dolf Sternberger geißelte. Dies betrifft auch Österreich und die Schweiz, wo interessierte Kreise, z.B. deutsche Schulbuch- und Wörterbuchverlage als Pfründner und Lobby der deutschen Kultusminister, in den dortigen Medien ebenfalls ein falsches Bild über die Rechtschreibreform und nur ungenügende Informationen über den Widerstand in Deutschland verbreiten, so daß man von einer organisierten Desinformationskampagne sprechen kann. Wegen solcher Fehlinformationen der Öffentlichkeit soll dieser Überblick über gerichtliche Klageverfahren gegen die Rechtschreibreform zur Verbesserung der Information und Aufklärung der Menschen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und im übrigen Ausland über den wahren Sachverhalt dienen, soweit uns Informationen vorliegen.
"Die Kultusminister haben offenbar mit ihren Reaktionen auf die Wiesbadener Verwaltungsgerichtsentscheidung einen Run auf Volksbegehren zum Stopp der Rechtschreibreform ausgelöst. ... Viele hätten den Eindruck gewonnen, die Kultusminister ließen bei der Rechtschreibreform das Demokratieprinzip außer Acht", teilte "Mehr Demokratie", München, am 03.08.97 mit (Volksbegehren-Informationsdienst von "Mehr Demokratie e.V."). Dagegen blieb der "Run" auf Verwaltunsgerichtsverfahren bisher unbemerkt: Die Zahl der anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren verdoppelte sich innerhalb des Monats Juli. Der Bonner Staatsrechtler Prof. Josef Isensee erwartet einen "verwaltungsgerichtlichen Flächenbrand" gegen die Rechtschreibreform: "Nun könnten Eltern und Schüler in ganz Deutschland gegen die Reform klagen." (Rheinische Post 30.07.97, Nordwest-Zeitung 31.07.97). Doch eine Bestandsaufnahme der aus der Presse bekannten Verwaltungsgerichtsverfahren zeigt, daß dieser Flächenbrand u.a. auch auf Grund der Kulturhoheit der Länder bereits eingetreten ist und sich zunehmend ausbreitet: Allein im Juli 1997 sind sechs neue Klageverfahren von Eltern gegen die Rechtschreibreform eingeleitet worden: VG Berlin (zwei), VG Chemnitz/Dresden (Sachsen), VG Dresden (Sachsen), VG Hannover (Niedersachsen), VG Mainz (Rheinland-Pfalz) und VG Wiesbaden (Hessen), dazu im August beim VG Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern), VG Dresden (Sachsen), Amtsgericht (!) Schopfheim (Baden-Württemberg) und VG Hamburg und VG Dresden. Bisher gab es sieben Verfahren: zwei beim VG Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen), VG Mainz (Rheinland-Pfalz), zwei beim VG München (Bayern), OVG Schleswig (Schleswig-Holstein) und beim VG Weimar (Thüringen). Es gibt also in Deutschland bisher insgesamt mindestens sechzehn Klage- und Eilverfahren in zwölf Bundesländern und dazu noch andere Verfahren. Bisher wurde siebenmal im Eilverfahren entschieden, aber noch in keinem Fall in der Hauptsache.
Wie aufgezeigt, überwinden immer mehr Bürger ihre Scheu vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung und machen bei der Verletzung ihrer Rechte durch die öffentliche Gewalt (Art. 19 Absatz 4 Grundgesetz: "Rechtsweggarantie") von ihrem Grundrecht auf Beschreitung des Rechtsweges Gebrauch. Weitere Klageverfahren von Lehrern gegen die Rechtschreibreform scheinen sich anzubahnen, falls die "disziplinäre Verfolgung" und die Eingriffe in Grundrechte dieser Lehrer durch die Schulbürokratie nicht nachlassen. Der vorliegende Teil 16 über gerichtliche Klageverfahren soll daher innerhalb unseres "Rechtschreibvolkes" insbesondere auch Lehrer darüber informieren, wie sie sich gegen derartige Übergriffe der Kultusbürokratie wehren können.
Lehrer und Eltern von Schülern, die durch die Rechtschreibreform betroffen sind, fragten und fragen sich: Wie können Regeln, die 8.000 Widersprüche (Prof. Peter Eisenberg, Saarbrücker Zeitung 14.07.97) bzw. mehr als zehntausend Abweichungen (Prof. Theodor Ickler, Neues Deutschland 01.08.97) zwischen den Wörterbüchern geschaffen haben, den Schreibenden "Erleichterungen" bringen? Wieso soll man es als eine "Erleichterung" ansehen, wenn die sog. Rechtschreibreform sprachliche Unterscheidungsmöglichkeiten abschafft, die es bisher in der Schriftsprache gab? Wieso dürfen die Kultusminister der Bevölkerung ein solch ungenügendes und unerwünschtes Machwerk aufzwingen und in die elterlichen Erziehungsrechte eingreifen, ohne eine Entscheidung der Parlamente herbeigeführt zu haben? Weshalb folgen die Kultusminister nicht dem Vorschlag des Reformers Prof. Horst Haider Munske (Erlangen) nach einem Moratorium bzw. einem Aussetzen der Reform (TAGESSPIEGEL 05.07.97)? Weil die Kultusminister mit ihrer Überrumpelungsaktion der vorzeitigen Einführung der Reform die Bürger vor vollendete Tatsachen stellten, fühlten sich Bürger genötigt, zum rechtlichen Mittel des Klageverfahrens zu greifen, um die Rechtschreibreform zu stoppen. Immerhin gesteht der Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof den Bürgern im "Handbuch für Staatsrecht" das Recht zu, sich "gegen Sprachlenkung und Sprachbeeinflussung zu wehren", wie man sie auch in einer Schreibveränderung sehen kann.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat nun in einem Eilverfahren die Rechtschreibreform in Hessen mit Beschluß vom 28.07.1997 vorläufig gestoppt (Aktenzeichen: 6 G 715/97 (1)). Geklagt hatte ein Vater aus Marburg für seine beiden Töchter, das Gericht solle Kultusminister Hartmut Holzapfel (SPD) die Umsetzung der Rechtschreibreform vorläufig untersagen. Der Vater wird von Prof. Rolf Gröschner, Jena, vertreten. Das Gericht begründete seinen Beschluß mit der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts: Die Einführung neuer Rechtschreibregeln sei eine wesentliche Änderung von Bildungszielen, so daß nach der Werteordnung des Grundgesetzes und der hessischen Verfassung für die Einführung einer Rechtschreibreform ein förmliches Gesetz erforderlich sei. Daher fehle den Kultusministern die Regelungskompetenz für eine Rechtschreibreform. Das Land Hessen dürfe den Kindern des Antragstellers bis zum Abschluß des Klageverfahrens in der Hauptsache oder bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes keinen Unterricht nach den neuen Regeln erteilen. Gegen diesen Beschluß hat Kultusminister Holzapfel Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt. Dadurch wird der Beschluß des VG Wiesbaden außer Vollzug gesetzt. Im übrigen erklärte Holzapfel, wenn der Verwaltungsgerichtshof in Kassel seine Beschwerde zurückweise, dann müsse man die Reform in Hessen mittels eines Gesetzes durchsetzen (DIE WELT 31.07.97, S. 2). Deswegen und weil der Beschluß nicht für alle hessischen Schulen, sondern nur für den Unterricht dieser Kinder an dieser Schule gilt und weil es nur ein Beschluß im Eilverfahren, aber noch nicht im Hauptsacheverfahren ist, ist die Rechtschreibreform noch keineswegs ausgehebelt. Der Präsident des VG Wiesbaden, Hans Peter Faber, stellte aber fest: "Auch wenn eine solche Entscheidung nur zwischen den Beteiligten wirkt, so erlangt sie doch gegenüber der Verwaltung auf Grund der faktischen Bedeutung eine Art Richtlinienfunktion, erst recht, wenn sie vom Obergericht bestätigt würde." (Dankwart Guratzsch, DIE WELT, 30.07.97, S. 6). Das bedeutet, daß die Klageverfahren von Lehrern und Eltern fortgeführt werden müssen, bis ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß über einen vorläufigen Stopp bzw. ein Aussetzen der Reform für alle Schulen vorliegt. Aber selbst dann wäre noch nichts entschieden, denn dann müßten die Landtage über das Schicksal der Reform beschließen (Dankwart Guratzsch, DIE WELT, 30.07.97, S. 1).
Rudolf Wassermann hatte u.a. auch über ein Klageverfahren einer Jenaer Mutter beim VG Weimar (Thüringen) gegen den Unterricht ihres Sohnes nach den neuen Regeln berichtet, das ebenfalls von Prof. Gröschner geführt wird (DIE WELT 13.02.97). Der jetzt am 29.07.1997 im Eilverfahren ergangene Beschluß des VG Weimar bestreitet jedoch die Eilbedürftigkeit und lehnt einen vorläufigen Stopp der Rechtschreibreform ab. Das VG Weimar geht aber im Gegensatz zum VG Wiesbaden nicht inhaltlich auf die Reform ein (Aktenzeichen: 2 E 1355/97 We).
Michael von Hilchen aus St. Goar hatte bereits am 01.12. 1996 als Vater Klage beim VG Mainz gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen Verstoßes der Rechtschreibreform gegen elterliches Erziehungsrecht erhoben (Aktenzeichen: 7 K 2435/96.MZ). Prozeßbevollmächtigter war bisher Dr. Wolfgang Kopke, Mainz (WZ 11.12.96; Rudolf Wassermann, Präsident des OLG Braunschweig, DIE WELT 13.02.97). Im Juli übernahm Prof. Rolf Gröschner die Prozeßvertretung von Dr. Kopke. Über diese Klage werde das VG Mainz voraussichtlich in zwei Wochen entscheiden, hieß es am 31.07.97 in der Allgemeinen Zeitung, Mainz. Erst Anfang Juli 1997 war der Eilantrag gestellt worden (Rhein-Zeitung 05.08.97, S. 1 und 3). Das VG Mainz erklärte am 04.08.1997 den Eilantrag dieses Vaters für nicht eilbedürftig (Aktenzeichen: 7 L 1423/97.MZ). "Die Mainzer Richter erklärten, die Einführung der neuen Orthographie sei keine bildungs- und schulpolitische Grundentscheidung von wesentlicher Bedeutung. Die deutsche Schriftsprache bleibe durch die Reform in ihren Grundzügen unberührt. Auch wenn die Rechtschreibreform für die Allgemeinheit eine hohe Bedeutung habe, sei eine Einführung per Gesetz nicht geboten." (DIE WELT 05.08.97, S. 2). Professor Gröschner betonte, die Mainzer Richter hätten versäumt, sich mit dem Demokratieaspekt der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen. Vielmehr hätten sie mit der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen überholten Formel eines "Eingriffs" in Grundrechtspositionen gearbeitet. Er werde Ò wie auch in der Weimarer Eilentscheidung - in die Beschwerde vor das zuständige Oberverwaltungsgericht Koblenz gehen (Pressemitteilung Gröschners vom 04.08.97, FAZ 06.08.97, S. 3).
Beim VG Hannover vertritt ebenfalls Prof. Gröschner die Mutter einer schulpflichtigen Tochter in einem Klage- und Eilverfahren: Gabriele Ruta, Elsfleth bei Oldenburg, die Sprecherin der niedersächsischen Initiative "Wir gegen die Rechtschreibreform" (Nordwest-Zeitung 16.07.97). Am 07.08.1997 hat das VG Hannover in diesem Eilverfahren die Rechtschreibreform an den Schulen in Niedersachsen gestoppt. Die Einführung der Reform sei wegen des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage rechtswidrig. Aktenzeichen: 6 B 4318/97. (dpa Hannover 07.08.97). Die Richter folgten damit der Auffassung des VG Wiesbaden. Vor Journalisten sagte Kultusminister Rolf Wernstedt, die "Schulen, die mit der Umsetzung der Reform bereits begonnen hätten, müßten vorläufig zu den alten Regeln zurückkehren, solange der Beschluß Bestand habe."(Allgemeine Zeitung, Mainz, 08.08.97, S. 1). Dennoch kündigte Wernstedt Beschwerde beim OVG Lüneburg an. Eine Aussetzung der Reform lehnte er ab. Gröschner kann nicht verstehen, weshalb Wernstedt die Reform nicht aussetzen will, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. (Fürther Nachrichten 08.08.97, S. 1 und 4). Gröschner selber sagte, an der Qualität dieser sprachphilosophisch und sprachwissenschaftlich fundierten Entscheidung komme nun kein Gericht mehr vorbei. Lapidare und sachlich unangemessene Begründungen wie die der Verwaltungsgerichte in Mainz und Weimar seien daher nicht mehr vorstellbar. Die wichtigste Konsequenz aus dem jüngsten Verfahren werde die Vorlage der Sache nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht sein. Darauf weise das Gericht in Hannover ausdrücklich hin (Mediendienst der FSU Jena 07.08.97).
In der rechtlich umstrittenen Frage der Eilbedürftigkeit eines Stopps der Rechtschreibreform hat endlich das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig am 13. August 1997 über den Eilantrag der klageführenden Eltern zweier Schüler der 2. Klasse der Lübecker Domschule, des Rechtsanwaltsehepaars Dr. Thomas Elsner und Gunda Diercks-Elsner, entschieden (Aktenzeichen: 3 M 17/97). Das OVG hat einen vorläufigen Stopp der Reform in Schleswig-Holstein mit dem Argument abgelehnt, die Reform betreffe die Sprache insgesamt. Diese entziehe sich aber einer gesetzlichen Regelung, weil sie nicht auf Rechtsnormen beruhe, sondern "auf sprachlichen und damit außerrechtlichen Regeln". Doch gesteht das OVG Schleswig den Parlamenten das Recht zu, den Reformerlaß der Kultusminister einfach zu verbieten (Fürther Nachrichten 14.08.97, S. 4). Das Anwaltsehepaar erhebt nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde (Nürnberger Zeitung 14.08.97). Prof. Gröschner meint dazu, es sei zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht "eine einstweilige Anordnung erläßt, damit alle weiteren Verfahren in zweiter Instanz bis zu einer Entscheidung des höchsten Gerichts ruhen." (Fürther Nachrichten 14.08.97, S. 4).
Den Kultusministern ist der zu erwartende verwaltungsgerichtliche Flächenbrand in den verschiedenen Bundesländern höchst unangenehm, weil Verwaltungsgerichte sowohl in den Eil- als auch später in den Hauptsacheverfahren immer wieder öffentlich den Verfassungsbruch der Kultusminister kritisieren werden, bis die Kultusminister schließlich politisch so untragbar sind, so daß sie endgültig als politische Belastung angesehen werden und man ihnen den Rücktritt nahelegen wird. Wie ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministers Rolf Wernstedt mitteilte, lasse die Kultusministerkonferenz prüfen, wie man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbei führen könne. Damit solle der lange Weg durch die Gerichte vermieden werden. Ein langer Zustand der Rechtsunsicherheit sei für die Schulen nicht auszuhalten (DIE WELT 31.07.97, S. 1). Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine rasche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ein. Spätestens wenn die Verwaltungsgerichte sich mit den Klagen in der Hauptsache befaßten, könnten sie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, sagte der Justitiar der Fraktion, Joachim Gres (FAZ 31.07.97). Und aus Karlsruhe verlautet, daß man die Rechtschreibreform bei Anrufung des Bundesverfassungsgerichts "weit oben auf die Prioritätenliste setzen würde" (Main-Echo 31.07.97, S. 4).
Doch wenn die Kultusminister in die Homepage der Lehrerinitiativen hineinschauen, werden sie feststellen, daß innerhalb der mehr als 50 Initiativen gegen die Rechtschreibreform die Zahl der Lehrerinitiativen gegen die Rechtschreibreform bereits auf neun und die Gruppen der Sprachwissenschaftler auf fünf angewachsen ist. Demgegenüber gibt es außer den Reformern selbst nur noch vereinzelt ideologisch verblendete Sprachwissenschaftler, die sich noch für die Rechtschreibreform aussprechen. Da überdies die Reformer Eisenberg (Saarbrücker Zeitung 14.07.1997) und Munske (DER TAGESSPIEGEL 05.07.1997) die Reform als völlig ungenügend bezeichnet und ein Aussetzen der Reform gefordert haben, greifen die uneinsichtigen Kultusminister immer wieder auf ihr letztes Aufgebot, die Lobby der von ihnen finanziell abhängigen Schulbuchverlage und auf die von ihnen abhängigen Schulverwaltungsbürokraten, meist Schulleiter, als Befürworter der Reform zurück. Auch dies ist peinlich, weil immer weniger Schulleiter bereit sind, mit ihrem Namen für die Reform einzutreten. In dieser für die Kultusminister aussichtslosen Situation bot sich ihnen mit den Beschlüssen der VG Wiesbaden, Hannover und Gelsenkirchen letztmalig eine Möglichkeit, aus eigenem Entschluß mit einem blauen Auge aus der Zwickmühle zu entkommen, in die sie sich ohne Not selbst hineinmanövriert hatten. Doch diese Chance haben sie ungenutzt verstreichen lassen. Die Frage der Rechtschreibreform erhält nun plötzlich noch dadurch ein höheres politisches Gewicht, daß nach den Stellungnahmen einflußreicher Koalitionspolitiker gegen die Rechtschreibreform, wie z.B. der Bundestagsabgeordneten, die den Antrag auf Stopp der Reform im Bundestag einbrachten, sowie von Bundespräsident Roman Herzog, Theo Waigel, Bernd Protzner, Prof. Rupert Scholz, Joachim Gres, von zwei der "fünf jungen Wilden", den Fraktionsvorsitzenden der CDU Günther H. Oettinger (Baden-Württemberg) und Christian Wulff (Niedersachsen), Wolfgang Gerhardt (FDP), sich auch Helmut Kohl gegen die Rechtschreibreform aussprach (Trierer Volksfreund 23.07.97). Nun wiederholten plötzlich auch weitere zwei der "fünf jungen Wilden", die Fraktionsvorsitzenden Christoph Böhr (Rheinland-Pfalz) und Roland Koch (Hessen), ihre alten Argumente von 1995 gegen die Rechtschreibreform, und nach Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers äußerten sich auch die FDP-Politiker Hermann Otto Solms und Guido Westerwelle öffentlich gegen die Rechtschreibreform. Doch noch am 8. August verkündete Regierungssprecher Schmülling, "die Bundesregierung wolle die neue Schreibweise 1998 in die Amtssprache übernehmen, ... auch der Kanzler stehe der Reform kritisch gegenüber, die Regierung wolle sich aber nicht einmischen." (DIE WELT 09.08.97, S. 1). Doch dann waren die ständig wechselnden Gerichtsentscheidungen für Helmut Kohl zuviel. Er sagte, er halte es "für nicht zumutbar, daß der normale Bürger (über die Rechtschreibreform) jeden Tag etwas anderes liest." (General-Anzeiger, Bonn, 09./10.08.97, S. 1). Kohl ergriff die Initiative und bestimmte das Gesetz des Handelns, indem er die Hauptverantwortlichen, das Bundeskabinett, die Ministerpräsidenten und die Kultusminister zu einem Spitzengespräch über die Rechtschreibreform zwecks Konfliktbeilegung einlud (DIE WELT 16.08.97, S. 2). Kohl weiß sehr genau, daß die Kultusminister mit ihrem eigensinnigen Beharren auf der unerwünschten Reform bereits erheblichen politischen Flurschaden angerichtet und das Rechtschreibvolk, das weitgehend auch das Wählervolk ist, verprellt haben. Und sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wird dies mit Sicherheit als politische Führungsschwäche der Legislative und Exekutive ausgelegt werden. Daher will die Kanzlerrunde der Rechtschreibreformkritiker dem Bundesverfassungsgericht und möglicherweise auch dem Bundestag zuvorkommen. Ob das angesichts der Uneinsichtigkeit der Kultusminister und der SPD-Mehrheit im Bundesrat so einfach ist, wird sich noch herausstellen. Ein Staatsvertrag oder ein Gesetz, die Rolf Wernstedt nun ins Auge faßt, die das angerichtete Chaos nur festschreiben sollen, sind ungeeignet. Einen Lösungsvorschlag, der die Schadenersatzforderungen der Schulbuchverlage durch die Weiterverwendung der bisher gedruckten Mängelexemplare weitgehend gegenstandslos macht, haben die Lehrerinitiativen bereits am 08.08.1997 als Pressemitteilung an die Nachrichtenagenturen gesandt. Er erscheint auch als Teil 17 dieser Aufklärungsserie im Internet.
Woher die bisherige starre Haltung der Kultusminister rührt, geht aus einem Schreiben der SPD-Landtagsfraktion im Niedersächsischen Landtag vom 18.07.1997 an Dr. Martin String, Lüneburg, hervor: "Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Rechtschreibreform als einen Schritt zur Bereinigung des wuchernden Regelwerks und zur Systematisierung der Schreibweisen. ... die Erschwerung des Schreibens für Erwachsene darf kein Hinderungsgrund für die kommende Generation sein, eine vereinfachte Rechtschreibung zu erlernen. Für die Kinder, die mit der neuen Schreibweise nunmehr (recht)schreiben lernen, wird es leichter. Die Rechtschreibreform wird nicht durch ein Gesetz im Parlament beschlossen, sondern in allen Bundesländern durch Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Kultusministeriums umgesetzt. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Kultusministerium." Den Kultusministern geht es folglich nicht mehr allein um die Rechtschreibreform, sondern um den Machterhalt für die Kultusministerkonferenz. Niedersächsischer Kultusminister ist Prof. Rolf Wernstedt, der Vorsitzende der KMK. So einfach ist das. Die SPD-Landtagsfraktion und der Kultusminister in Niedersachen machen sich ungebeten zum Vormund der Bevölkerung, der Kinder, Eltern und Lehrer. Man darf gespannt sein, wie die Wähler in Niedersachsen darauf reagieren werden. Schließlich sind nach verschiedenen repräsentativen Meinungsumfragen mindestens 75 Prozent, nach TED-Umfragen über 90 Prozent der Bevölkerung gegen die Rechtschreibreform. Grund zum Nachdenken hat aber auch zunehmend die bayerische Landesregierung, weil die freien Wählergemeinschaften demnächst bayernweit antreten und für Proteststimmen sicher sehr dankbar sein werden. Und nun geht es auch um den Kopf der Kultusminister, die das politische Klima ganz gewaltig stören. Journalisten stellen daher nach den jüngsten Gerichtsbeschlüssen gegen die Rechtschreibreform bereits manch einem Kultusminister die Frage, ob er sich schon Gedanken über seinen Rücktritt gemacht habe.
Die Lehrerinitiativen argumentieren in ihrer Petition an den Bundestag und die Landtage nicht nur mit Verstößen gegen sprachliche, rechtliche und demokratische Grundsätze, sondern auch mit Verstößen gegen haushaltsrechtliche und pädagogische Grundsätze. Die Pressesprecherin der Kultusministerkonferenz, Anne Rother, argumentiert dagegen auf der sprachlichen Ebene, die Rechtschreibreform sei nur eine "maßvolle Bereinigung, kein Umsturz der Orthographie." (Wolfgang Janisch: Die Juristen reiben sich die Hände. In: Hessisch-Niedersächsische Allgemeine 31.07.97). Diesem Argument sind neue, bisher in den Eilverfahren nicht berücksichtigte Gesichtspunkte entgegenzusetzen: Der Schutzbehauptung der Reformer, es handele sich doch "nur" um eine Schreibveränderung von 0,8 Prozent, ist die absolute Zahl von 8.000 Widersprüchen zwischen dem Duden und dem Bertelsmann-Wörterbuch (Reformer Peter Eisenberg in: Saarbrücker Zeitung 14.07.97) mit ihren praktischen Auswirkungen in der Schule entgegenzuhalten. Von den Reformern wurde der bisherige einheitliche und eindeutige Schreib- und Korrekturmaßstab des Duden zerstört. Einem Lehrer, der nach dem Duden korrigiert, kann die gegenteilige Schreibweise im Bertelsmann-Lexikon und in anderen Wörterbüchern entgegengehalten werden. Die zehn verschiedenen Wörterbücher enthalten unwiderlegbar ein Rechtschreibchaos mit 8.000 Widersprüchen. Daher ist eine verwaltungsgerichtsfeste Fehlerkorrektur z.B. in Prüfungen, nicht mehr möglich. Die Reform boykottiert sich somit selbst. Die sofortige Rücknahme der Reform, zumindest ihre Aussetzung ist erforderlich, wie der Reformer Horst H. Munske sie fordert (TAGESSPIEGEL 05.07.97), damit wieder eine ordnungsgemäße Korrektur nach dem Maßstab des alten Duden möglich ist und wir Steuerzahler nicht noch mehr für diesen Reformschwachsinn zahlen müssen.
Bei der Interessenabwägung zwischen den Kultusministern und Schulbuchverlagen, die mit Riesenverlusten argumentieren, und den öffentlichen Interessen über die Eilbedürftigkeit hat man die wirtschaftlichen Argumente der Bürger bisher weitgehend außer Acht gelassen. Man hat eher den Eindruck, daß man das Unternehmerrisiko der Schulbuchverlage in einen angeblichen Vertrauensschutz der Schulbuchverlage umdeutet, anstatt an das öffentliche Interesse an einer einheitlichen, eindeutigen Rechtschreibung zu denken. Jeden Tag, den das Rechtschreibchaos der sog. Rechtschreibreform länger andauert, werden Millionen Mark Steuergelder nutzlos vergeudet. In Zeiten der Sparhaushalte werden unnötige Ausgaben nicht genehmigt. Daher haben die Reformkritiker Anträge an die Landesrechnungshöfe, den Bund der Steuerzahler und die Verbraucherschutzverbände gestellt, die Verschleuderung der Steuergelder durch die Rechtschreibreform zu überprüfen und zu stoppen. Immerhin hat der Niedersächsische Landesrechnungshof in Hildesheim bereits die Einführung der Rechtschreibreform und die niedersächsische Landesregierung ungewöhnlich scharf kritisiert. Er warnt eindringlich davor, die Folgekosten der Reform nicht zu unterschätzen. Sowohl nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz als auch nach der Niedersächsischen Verfassung sei die Exekutive überhaupt nicht befugt, ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung durch den Landtag Maßnahmen mit derart erheblichen Kostenfolgen zu beschließen und einzuleiten. Die Landesregierung solle den finanziellen Aufwand und die volkswirtschaftlichen Folgekosten untersuchen. (Nordwest-Zeitung 06.06.97).
Für eine persönliche Entscheidung von Bürgern, ob im Hinblick auf die Rechtschreibreform loyales Verhalten überhaupt noch möglich und erlaubt ist, ist die Lehre John Lockes (1632-1704), des Vorkämpfers der Aufklärung, hilfreich, der in seinem Werk "Two Treatises of Government" die Grundsätze des Repräsentativsystems und der Gewaltenteilung entwickelt hat, wonach in bestimmten Situationen offener Widerstand erlaubt ist:
"Wo immer das Gesetz endet, beginnt Tyrannis, wenn das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Und wer immer in Ausübung von Amtsgewalt die ihm durch das Gesetz verliehene Macht überschreitet und von der unter seinem Befehl stehenden Gewalt Gebrauch macht, um den Untertanen etwas aufzuzwingen, was das Gesetz nicht erlaubt, hört damit auf Obrigkeit zu sein. Er handelt ohne rechtliche Autorität, und man darf sich ihm widersetzen wie jedem anderen Menschen, der gewaltsam in die Rechte anderer eingreift." John Locke: Two Treatises of Government (Second Treatise), 1690, þþ 201 f.. In: Walter Euchner: Naturrecht und Politik bei John Locke, Suhrkamp-TB: Frankfurt am Main 1979, S. 215.
Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministers, Prof. Rolf Wernstedt, Vorsitzender der Kultusministerkonferenz, haben "Lehrkräfte, die mit den neuen Regeln arbeiten, bisher nicht über Probleme geklagt." (Nürnberger Zeitung 26.07.97, S. 4; Nordwest-Zeitung 26.07.97, S. 1). Nanu? Herr Wernstedt hat ein schlechtes Gedächtnis. Unter den Rechtschreib-reformkritikern in Leserbriefen und Briefen an die Kultusminister waren auch Lehrer vertreten. Und StD Friedrich Denk aus Weilheim verbreiterte diese Kritik mit den Frankfurter und Münchner Erklärungen zur Rechtschreibreform, mit denen die Volksbegehren in Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Sachsen und Baden-Württemberg begannen. Wernstedt diskutierte sogar kürzlich in "Talk im Turm" mit Friedrich Denk. Aus dem Lehrerkreis um Friedrich Denk entstanden dann die von ihm unabhängigen selbständigen Lehrerinitiativen. Diese Fakten hat Wernstedt wohl verdrängt, weil sie unangenehm sind. Deshalb hat Wernstedt die Petition der bundesweiten Lehrerinitiative vom 25.07.1997 gegen die Rechtschreibreform an die Kultusministerkonferenz auf Rücknahme der Reform übersehen, die unbeantwortet blieb, und die Petition an den Bundestag und die Landtage sowie die Tatsache, daß inzwischen neun Lehrerinitiativen und eine Hochschullehrerinitiative und vier weitere Gruppen von Sprach- und Literaturwissenschaftlern gegen die Rechtschreibreform entstanden sind (vgl. die Liste von bisher 37 Initiativen gegen die Rechtschreibreform in dieser Homepage, inzwischen über 40 Initiativen). Tatsächlich hat Wernstedt keinerlei rechtliche Kompetenz, weil die KMK nach herrschender Meinung der Verfassungsjuristen ein rechtliches Nullum ist. Wernstedt reduziert die vielschichtige Kritik der Lehrer auf die Ebene der sprachlichen Umsetzbarkeit der Reform. Insofern übersieht Wernstedt geflissentlich die Kritik an der miserablen Qualität der Reform sowie die demokratische, rechtliche, wirtschaftliche und pädagogische Kritik. Natürlich kann man zur Not auch mit einem mangelhaften, ungenügenden Werkzeug arbeiten. Man muß sich dann aber ständig über Mißerfolge ärgern und handelt sich damit einen unaufhörlichen Zorn des Volkes ein.
Doch weil Wernstedt die Beschwerden der Lehrer an den Schulen offensichtlich nicht hören will, sollten die Lehrer seinen Hinweis auf das rechtsstaatliche Mittel des Klagerechts ("bisher nicht geklagt") ernstnehmen, denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter! Vielleicht gibt es einige mutige Lehrer und Lehrerinnen, die Ò wie Friedrich Denk - bei ihrem zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen die Rechtschreibreform erheben. Es braucht keine Klageflut zu geben, sondern es reichen einige Klagen pro Bundesland. Vorbilder für Klageverfahren sind inzwischen genügend vorhanden. Man braucht sich daher nur anhand der Aktenzeichen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte bestellen und lesen.
Bereits im Mai 1996 hatte der in Nürnberg (Nordbayern) wohnende und in Jena lehrende Verfassungsrechtler, Professor Dr. Rolf Gröschner, mit zwei Verfassungsbeschwerden in eigenem Namen und im Namen seiner Tochter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schweres Geschütz gegen die geplante Rechtschreibreform aufgefahren. Seine Verfassungsbeschwerden wurden aber am 21. Juni 1996 von den Richtern mit dem realitätsfernen bürokratischen Argument nicht zur Entscheidung angenommen, daß die Rechtschreibreform an den bayerischen Schulen noch nicht eingeführt sei. Im übrigen müsse der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde erst einmal den Rechtsweg beschreiten und erschöpfen (BVerfG 21.06.96, AZ: 1 BvR 1057/96 und 1 BvR 1067/96). "Zum Kern der Sache", so meinte der Frankfurter Rechtsprofessor Erhard Denninger, "hat sich das Bundesverfassungsgericht noch nicht geäußert." (Wolfgang Janisch: Die Juristen reiben sich die Hände. Hessisch Niedersächsische Allgemeine 31.07.97). Durch diese Verfassungsbeschwerde wurden einige Kultusminister aufgeschreckt und hellhörig und beschleunigten vermutlich wegen weiterer drohender gerichtlicher Klagen die Einführung der Rechtschreibreform, wohl weil sie fürchteten, andernfalls durch die Gerichte gezwungen zu werden, die Parlamente einzuschalten. Offenbar waren sie sich bewußt, daß kaum alle sechzehn Länderparlamente der Reform zustimmen würden (Dankwart Guratzsch, DIE WELT 31.07.97, S. 4). So ist der Berliner Bundesverwaltungsrichter Jörg Berkemann der Ansicht, daß schon mit dem Ausstieg eines einzigen Bundeslandes aus der Rechtschreibreform dem Beschluß der Kultusminister und der Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996 die juristische Grundlage entzogen wäre (Main-Echo 31.07.97, S. 4). Aus diesem Grunde zogen die Kultusminister die Einführung der Reform vom 1. August 1998 auf den 1. August 1996 vor und hofften auf die normative Kraft des Faktischen: Wenn die Reform erst einmal eingeführt sei, müßten die Richter die wirtschaftlich durch die Reform geschaffenen Fakten in ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der Zeitfaktor ist auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsrichters Jörg Berkemann von Bedeutung. Je länger die Reform auf dem Weg ist, desto schwieriger wird es nach Auffassung Berkemanns, sie juristisch zu stoppen: "Wenn erst einmal die gesamte Journaille auf die neue Rechtschreibung umgestellt hat, ist der Wiesbadener Beschluß kaum noch zu halten.", meinte Berkemann (Main-Echo 31.07.97, S. 4). Doch um dem vorzubeugen, folgten eine Reihe von Eltern mit der Einreichung von Klagen bei den Verwaltungsgerichten dem Hauptargument des Bundesverfassungsgerichts, sie müßten vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde den Weg durch die Instanzen gehen.
Mit Hilfe von Prof. Gröschner erhob dann Friedrich Denk als erster Lehrer bereits am 07.11.1996 für sich und seine Tochter beim VG München Klage gegen die Rechtschreibreform (Nürnberger Zeitung 08.11.1996). Mit seiner Klage müssen sich die Beamtenrechts- und Schulkammer des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen. Auch Johannes Faupel hatte kurz nach Friedrich Denk mit seiner Klage vom 15.11.1996 beim VG München beantragt, der Freistaat Bayern möge die begonnene Durchsetzung der sog. deutschen Rechtschreibreform unterlassen, weil die Rechtschreibreform für ihn als Werbetexter beruflich eine Verschlechterung sei (AZ: M 3 K 96.6133). Genauso könnte man sich Klagen der gesamten schreibenden Zunft der Schriftsteller, Journalisten und Sekretärinnen gegen die Verhunzung ihres Handwerkszeugs vorstellen. Rechtliche Grundlage aller Klagen ist die vielgerühmte Dissertation eines Doktoranden von Prof. Rolf Gröschner: Wolfgang Kopke "Rechtschreibreform und Verfassungsrecht - Schulrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Aspekte einer Reform der deutschen Orthographie". Tübingen 1995. Wichtige Grundlage sind auch die Reden der Bundestagsabgeordneten am 18. April 1997 im Bundestag, die auszugsweise in Teil 9 (II) dieser Aufklärungsserie abgedruckt sind, sowie die öffentliche Expertenanhörung vom 2. Juni 1997 vor dem Rechtsausschuß des Bundestages in Bonn. Beide Sitzungsprotokolle kann man beim Bundestag anfordern.
Sprachwissenschaftliche Grundlage ist die Schrift unseres Mitgliedes Prof. Theodor Ickler: Rechtschreibreform auf dem Prüfstand, 1996, sowie sein neues Buch "Die sogenannte Rechtschreibreform. Ein Schildbürgerstreich", Leibniz Verlag, St. Goar Juli 1997. Eine sehr kurze prägnante sprachwissenschaftliche Argumentation liefert unser Mitglied Dr. phil. Klaus Deterding, Berlin, mit seinem Leserbrief "Der neue Duden und die geistige Unabhängigkeit". In: NJW 1997, Heft 30, S. XX - XXII.
Einen Widerspruch gegen die Rechtschreibreform hatte auch OStR Günter Loew, der Leiter der "Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Hessen" aus Rodenbach bei Hanau, am 10. Februar 1997 beim hessischen Kultusministerium erhoben. Loew hatte sich schon am 2. Dezember 1995 in Briefen an Bundeskanzler Helmut Kohl und an Bundesinnenminister Manfred Kanther gegen die Rechtschreibreform gewandt. Er hat nun am 14.07.1997 einen öffentlichen Widerspruch beim hessischen Kultusministerium gegen die Einführung der Rechtschreibreform durch Kultusminister Hartmut Holzapfel - wie auch durch andere Kultusminister - erhoben und zugleich Anzeige beim Hessischen Staatsgerichtshof erstattet (Geschäfts-Nr.: P.St. 1281). Loew weigert sich, seinen Schülern die neue Rechtschreibung beizubringen. Sein Hauptgrund: Der Erlaß des hessischen Kultusministers ist verfassungswidrig. Holzapfel hat dadurch Machtmißbrauch betrieben, daß er als Exekutivorgan sich gesetzgeberische Kompetenzen angemaßt und die Rechtschreibreform mit einfachem Erlaß in Hessen eingeführt hat. Doch hätte das Parlament entscheiden müssen (DIE WELT 22.07.97, S. 4; FAZ 26.07.97, hessische Ausgabe, S. 53). Loew ist zugleich Mitglied in der bundesweiten Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform & für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung", die eine Vernetzung, Koordination und gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Lehrerinitiativen bezweckt. Während andere Klageverfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit betrieben werden, publiziert Loew seine rechtlichen Argumente. Dadurch wird anhand eines konkreten Falles deutlich, was Wolfgang Kopke in seiner Dissertation "Rechtschreibreform und Verfassungsrecht" dargelegt hat. Hier liegt nämlich in Gestalt des in der KMK de facto ausgeübten Gruppenzwanges ein ganz konkretes Komplott der Kultusminister gegen die Verfassung vor. Die Presse hat nun die Möglichkeit nachzuprüfen, ob dieser Vorwurf eines Komplotts gegen die Verfassung stimmt oder nicht und müßte, wenn er stimmt, diesen Vorgang kommentieren. Dies hat sie bisher versäumt. Die Beschlüsse des VG Wiesbaden und des VG Hannover jedenfalls bestätigen den Vorwurf eines Verfassungsverstoßes der Kultusminister, wie er bereits von vielen Verfassungsrechtlern erhoben wurde.
Die Sprecherin des sächsischen Lehrerverbandes, Ingrid Schwaar, wundert sich, "daß fast nur Eltern auf die Barrikaden gehen" (BERLINER KURIER AM SONNTAG 03.08.97). Doch nach den Lehrern Denk und Loew könnte nun eine zweite Generation von Lehrern folgen, deren Aktivitäten gegen die Rechtschreibreform von der Schulbürokratie durch "disziplinäre Verfolgung" unterdrückt wird bzw. unterdrückt werden soll: Die Grundschullehrerin Hilde Barth, Leiterin der "Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Baden-Württemberg" (Reutlinger Nachrichten 04.07.97 und 21.07.97, DIE WELT 19.07.97, S. 1), Dr. Klaus Deterding, Deutschlehrer an der Kopernikus-Oberschule Berlin-Steglitz und Gründer von "Wir sind das Rechtschreibvolk!" Berlin, und Hauptschullehrer Norbert Schäbler, Leiter der "Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Bayern" (Nürnberger Nachrichten 28./29.06.97; S. 23; SZ-Fernausgabe vom 19.06.97 und SZ 09.07.97, S. 45), denen Disziplinarmaßnahmen angedroht wurden, lassen sich bereits anwaltlich beraten und/oder vertreten. Kollege Dr. Deterding will nicht vor dem 01.08.1998 nach den neuen Regeln unterrichten. Er erhielt vom Schulamt einen dienstlichen Verweis (BERLINER KURIER AM SONNTAG 03.08.97). Deterding: Die Mannheimer Rechtschreibkommission habe die 8.000 Zweifelsfälle nicht behoben. Daher müßten die Lehrer Schreibweisen als falsch anstreichen, die in einem Jahr wieder korrekt sein können. Deterding empfiehlt seinen Kollegen, auch nach den großen Ferien am 4. August die Schüler weiterhin die alten Schreibweisen zu lehren. Deterding wörtlich: "Wir können doch den Kindern nicht etwas vermitteln, von dem wir gar nicht wissen, ob es in dieser Form letztlich überhaupt beschlossen wird." (Welt am Sonntag 27.07.97). Interessant ist, daß zum Fall Schäbler in den NN und in der SZ bis heute keine Leserbriefe abgedruckt wurden und daß der Abdruck der Reportage im Bayernteil der SZ erst drei Wochen nach dem Abdruck in der Fernausgabe erfolgte, nachdem von der bundesweiten Lehrerinitiative fünfmal danach gefragt hatte, zuletzt in der Chefredaktion. Wenn die Eingriffe in Grundrechte der Lehrer durch die Schulbürokratie nicht nachlassen, werden sie sich voraussichtlich notgedrungen gegen derartige Übergriffe der Kultusbürokratie wehren.
Ein besonderer Fall ist Wolfgang Rupp, Hünstetten/Taunus. Der in Wiesbaden tätige Pädagoge ist Gründer einer "Initiative Pro Rechtschreibreform", die Eltern und Lehrer vertritt. Mit seiner Aktion will Rupp deutlich machen, daß die Reform trotz gewisser Mängel einen sinnvollen Neuansatz bei der Rechtschreibung darstelle, aber in der Öffentlichkeit eine falsche Bewertung erfahre. Rupp kündigte an, das Regelwerk mit einer eigenen Klage auf seine weitere Gültigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen (Mainzer Allgemeine 14.08.97, S. 6).
Aber es gibt auch eine neue Welle von Elternklagen: Am 14. Juli 1997 hat Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rutsatz aus Schneeberg (Sachsen) für seinen siebenjährigen Sohn beim VG Chemnitz Unterlassungsklage gegen den Freistaat Sachsen gegen die Rechtschreibreform erhoben (Aktenzeichen: 2 K 1386/97) und einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt (BILD-Zeitung 12.07.97; BERLINER KURIER AM SONNTAG 03.08.97). Auch beim VG Gelsenkirchen laufen zwei Klageverfahren gegen die Rechtschreibreform. Das Eilverfahren von Gabriele Ruta aus Elsfleth (Wesermarsch), der Sprecherin der niedersächsischen Initiative "Wir gegen die Rechtschreibreform", die als Mutter einer schulpflichtigen Tochter Klage beim VG Hannover erhoben und einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt hatte, ist jetzt entschieden, wie oben dargestellt wurde. Sie wird von Prof. Rolf Gröschner vertreten (Nordwest-Zeitung 16.07.97). Und am 25.07.1997 hat der Vertreter der Initiative "Wir Eltern gegen die Rechtschreibreform", Dr. Oliver Katte, Mainz, als Vater zweier schulpflichtiger Kinder Klage eingereicht, das Land Rheinland-Pfalz dazu zu verurteilen, die neue Rechtschreibung nicht mehr zu unterrichten. Ebenso klagt nun das Gründungsmitglied von "Wir sind das Rechtschreibvolk!", Berlin, cand. jur. Gernot Holstein, als Vater zweier schulpflichtiger Kinder beim VG Berlin gegen die Schulsenatorin Ingrid Stahmer (Aktenzeichen: VG 3A 816/97 und VG 3A 817/97). Auch er will mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung die Rechtschreibreform stoppen (BZ 31.07.97, S. 5, und Berliner Zeitung 31.07.97, S. 8). In Berlin ist noch eine zweite Klage gegen die Rechtschreibreform Klage anhängig (Berliner Zeitung 31.07.97 und BERLINER KURIER AM SONNTAG 03.08.97). Erst am 09.08.97 wurde die Klage eines Stralsunder Ehepaares beim VG Greifswald bekannt (Neues Deutschland 09./10.08.97, S. 4), danach die Klage von Hans-Friedrich Tschamler, Schopfheim (Südbaden), und von Lars Möller, Hamburg.
Da die Unwissenheit über die Rechtschreibreform und eine gewisse Gleichgültigkeit nach dem Motto "Mich geht das nichts an, ich schreibe weiter wie bisher!" weit verbreitet sind, leisten die Initiative "Juristen contra Rechtschreibreform", der "Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege" und die Lehrerinitiativen weiterhin Aufklärungsarbeit auch unter Lehrern und besonders für die Entscheidungsträger, z.B. Juristen, Abgeordnete, aber auch Multiplikatoren, wie z.B. die Journalisten, nicht nur über die sprachlichen Mängel der Reform, sondern auch über die Verletzung demokratischer, rechtlicher wirtschaftlicher und pädagogischer Grundsätze.
Wie der vorausgehende Überblick und die nachfolgende Tabelle zeigen, klagen neben Eltern auch Lehrer und ein beruflich betroffener Werbetexter gegen die Rechtschreibreform. Es ist also keineswegs so, daß nur Eltern mit Kindern gegen die Rechtschreibreform klagen können, sondern jeder Schreibende aus dem Rechtschreibvolk kann Klage erheben, wenn er sich betroffen fühlt. Es ist die Frage aufgetaucht, ob man im Interesse einer Eindämmung von doppelten Gerichtsverfahren in den Bundesländern, in denen schon Eltern für sich und ihre Kinder klagen, durch Kontaktaufnahme mit den Prozeßbevollmächtigten oder mit den Klägern prüfen sollte, ob z.B. neue Gesichtspunkte eine neue Elternklage rechtfertigen können. Doch ist dem entgegenzuhalten, daß die Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte immer nur für den Einzelfall gelten, d.h. nur für die klagenden Eltern und deren Kinder. Das bedeutet, daß rein rechtlich gesehen, an einer Schule alle anderen Kinder nach den neuen Rechtschreibregeln unterrichtet werden dürfen. "Es wird daran die Absurdität des Klageverfahrens offensichtlich", kommentierte Rolf Gröschner diese rechtliche Situation. Er wolle das Groteske des verwaltungsgerichtlichen Streits deutlich machen. (Mediendienst der Universität Jena 11.08.97). Eltern, die ihre Kinder schützen möchten, müßten demzufolge ebenfalls klagen. Bevor jemand Klage erhebt, könnte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die das Prozeßkostenrisiko einer Klage vor dem Verwaltungsgericht abdeckt. Denn recht haben und recht bekommen sind verschiedene Dinge. Der Streitwert wurde vom VG Wiesbaden auf 4.000,- DM, vom VG Hannover dagegen auf 8.000,- DM festgesetzt, so daß die Kosten entsprechend relativ niedrig ausfallen.
Neben den bereits initiierten Unterlassungsklagen mit Anträgen auf eine einstweilige Anordnung (Eilverfahren) können laut dem Gründer der Initiative "Juristen contra Rechtschreibreform", Dr. jur. Thomas H. Vogtherr, Ulanenweg 4, 91522 Ansbach, Tel. (0981) 8 46 48, und Rechtsanwalt Dr. jur. Roderich von Rhein, Ludwigstr. 8, 80539 München, Tel. (089) 28 50 28, betroffene Eltern, Lehrer und andere Beamte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und evtl. auch in den neuen Bundesländern gegen die Rechtschreibreform klagen und gemäß þ 47 Verwaltungsgerichtsordnung ein Normenkontrollverfahren beantragen, um gerichtlich klären zu lassen, ob die Kultusminister berechtigt waren, die Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege ohne gesetzliche Grundlage einzuführen. Veröffentlichungen mit Argumenten von Juristen und Sprachwissenschaftlern gegen die Rechtschreibreform sowie über rechtliche Aktivitäten Dr. Roderich von Rheins und von Dr. Vogtherrs findet man in Teil 9 (I + II) unserer Aufklärungsserie im Internet. Des weiteren kann man das Sitzungsprotokoll der ersten Lesung zur Rechtschreibreform im Bundestag am 18. April 1997 und das Anhörungsprotokoll der öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuß des Bundestages am 2. Juni 1997 in Bonn sowie bei den Verwaltungsgerichten deren Beschlüsse unter Angabe des Aktenzeichens anfordern. Wir fügen außerdem zur Information die beiden Widerspruchsschriften von OStR Günter Loew bei.
Neben den gerichtlichen Klagen und Volksentscheiden gibt es noch mehr Möglichkeiten, die Rechtschreibreform zu stoppen: z.B. durch die Petition der Lehrerinitiativen an den Bundestag und die Landtage, die Rechtschreibreform zu stoppen, durch die Abstimmung im Bundestag, durch Anträge von Bürgern an die Landesrechnungshöfe, den Steuerzahlerbund und die Verbraucherschutzverbände zu prüfen, ob die Grundsätze der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wurden.
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Klage- und Eilverfahren gegen die Rechtschreibreform in Deutschland Ohne Anspruch auf Vollständigkeit |
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Nr. |
Bundesland |
Verwaltungsgerichte (VG), Oberverwaltungsgerich-te (OVG / VGH), Bundesverfassungsgericht |
Kläger/Klägerin |
Vertreter |
Beschluß vom / Aktenzeichen d. Unterlassungsklage und/ oder Eilverfahrens |
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1. |
Baden-Württemberg |
Am 13.08.97 Eilantrag und Klage beim Amtsgericht Schopfheim, verwiesen an das VG Freiburg |
Hans-Friedrich Tschamler, |
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2. |
Bayern | Petition vom 09.09.96 an den Bayerischen Landtag gemäß Art. 115 der Bayer. Verfassung | Rechtsanwalt Dr. Roderich von Rhein, München, Petition, der Landtag möge Anklage gegen den Kultusminister beim Bayer. Verfassungsgerichtshof wegen vorsätzlicher Verletzung der Verfassung erheben (Art. 61 Abs. 2 BV). |
abgewiesen am 13.03.1997 / A III / VF. 0486.13 |
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3. |
Bayern |
BVerfG Karlsruhe, |
Prof. Dr. Rolf Gröschner als Hochschullehrer und Vater |
Prof. Rolf Gröschner Universität Jena, Rechtsphilosoph und Verfassungsrechtler |
Nicht angenommen 21.06.1996 / 1 BvR 1057/96 und 1 BvR 1067/96 |
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4. |
Bayern | VG München | StD Friedrich Denk, als Lehrer und Vater |
Prof. Rolf Gröschner Universität Jena |
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5. |
Bayern |
VG München |
Johannes Faupel, Nürnberg, als Werbetexter |
M 3 K 96.6133 |
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6. |
Berlin |
VG Berlin |
cand. jur. Gernot Holstein, Berlin-Spandau als Vater zweier Kinder |
Gernot Holstein |
VG 3A 816/97 und VG 3A 817/97 |
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7. |
Berlin |
VG Berlin |
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8. |
Hamburg |
VG Hamburg |
Lars Möller, (35 Jahre), Hamburg, als Vater, Elternvertreter, CDU-Mitglied, Mitarbeiter im Bundesinnenministerium |
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9. |
Hessen |
VG Wiesbaden, verfügt Stopp der Reform. Beschwerde beim VGH Kassel |
Vater aus Marburg für seine beiden Töchter |
Prof. Rolf Gröschner Universität Jena |
Eilantrag auf Stopp der Reform erfolgreich 28.07.1997 / 6 G 715/97 (1) |
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10. |
Hessen | Öffentlicher Widerspruch beim Hessischen Kultusministerium | OStR Günter Loew, Rodenbach bei Hanau, als Lehrer | ||
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11. |
Hessen | Anzeige beim Hessischen Staatsgerichtshof |
OStR Günter Loew, Rodenbach bei Hanau, als Lehrer |
Geschäfts-Nr.: P.St. 1281 |
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12. |
Hessen |
Klage auf Feststellung des Regelwerks geplant (Mainzer Allgemeine 14.08.97) |
Wolfgang Rupp, Hünstetten/Taunus, in Wiesbaden tätiger Pädagoge, Gründer einer "Initiative Pro Rechtschreibreform" |
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13. |
Mecklenburg Vorpommern |
VG Greifswald |
Klage eines Ehepaares aus Stralsund (Neues Deutschland 09./10.08.97, S. 4) |
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14. |
Niedersachsen |
VG Hannover, verfügt Stopp der Reform. Beschwerde beim OVG Lüneburg |
Gabriele Ruta, als Mutter Bardenfleth 1426931 Elsfleth (Unterweser) bei Oldenburg, Tel. (04485) 881 |
Prof. Rolf Gröschner Universität Jena |
Eilantrag auf Stopp der Reform erfolgreich 07.08.1997 / 6 B 4318/97, außerdem 6 A 4317/97 |
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15. |
Nordrhein-Westfalen |
VG Gelsenkirchen evtl. Beschwerde zum OVG Münster |
Vater aus Bochum | ||
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16. |
Nordrhein-Westfalen |
VG Gelsenkirchen Beschwerde beim OVG Münster |
Eltern zweier Schüler einer Grundschule in Gladbeck | Prof. Rolf Gröschner Universität Jena |
Eilantrag auf Stopp der Reform erfolgreich 11.08.1997 / 4 L 2293/97 |
| 17. | Rheinland-Pfalz |
VG Mainz, lehnte Stopp der Reform ab. Beschwerde beim OVG Koblenz |
Michael von Hilchen, St. Goar, als Vater |
Bis Juli 1997 Dr. Wolfgang Kopke, dann Prof. Rolf Gröschner Universität Jena |
Eilantrag abgewiesen am 04.08.1997 / 7 L1423/97.MZ außerdem 7 K2435/96.MZ |
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18. |
Rheinland-Pfalz | VG Mainz | Dr. Oliver Katte, Mainz, als Vater | ||
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19. |
Sachsen |
VG Chemnitz Unterlassungsklage und Eilantrag, dann Verweisung an VG Dresden, Beschwerde beim OVG Bautzen |
RA Hans-Jürgen Rutsatz, Schneeberg und Michaela Rutsatz, Schneeberg, als Eltern eines Sohnes, Eilantrag lt. DIE WELT 08.08.97, S. 2 |
Rechtsanwälte Rutsatz und Kollegen Zuerst: Az.: 2 K 1387/97, Az.: 2 K 1386/97 |
Eilantrag auf Stopp der Reform erfolgreich 18.08.1997 / 5 K 2192/97 |
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20. |
Schleswig-Holstein |
OVG Schleswig, die mit Eilantrag unterlegenen Kläger erheben Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe |
Rechtsanwälte Thomas Elsner und Gunda Diercks-Elsner, Lübeck, als Eltern zweier Schüler Am 17.03.97 mit Eilantrag bei VG Schleswig unterlegen. |
RA Thomas Schüller, Lübeck |
Eilantrag abgewiesen am 13.08.1997 / 3 M 17/97 |
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21. |
Thüringen | VG Weimar, lehnte Stopp der Reform ab. | Mutter aus Jena |
Prof. Rolf Gröschner Universität Jena |
Eilantrag abgewiesen am 29.07.1997 / 2 E 1355/97 We |
| Klageverfahren gegen die Rechtschreibreform in Österreich | |||||
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Nr. |
Bundesland |
Gerichte |
Kläger/Klägerin |
Vertreter |
Beschluß vom/ Aktenzeichen |
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22. |
Wien |
VG Wien |
Birgit Parade, Wien, 18jährige Schülerin, stellt Antrag, die Reform wegen Verfassungswidrigkeit zu untersagen (WELT 07.08.97, Main Echo 07.08.07, S. 8) |
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Dr. Thomas H. Vogtherr, Juristen contra Rechtschreibreform, Ansbach; Hilde Barth, Lehrerinitiative Baden-Württemberg, Eningen unter Achalm; Dr. Günter Behme, Fremdsprachenlehrer-Initiative, Schwerte; Gisa Berger, Gesamtschulrektorin, Lehrerinitiative Berlin; Hanno Blohm, Lehrerinitiative Niedersachsen, Seesen (Harz); Prof. Dr. Theodor Ickler, Universität Erlangen-Nürnberg; Günter Loew, Lehrerinitiative Hessen, Rodenbach bei Hanau; Stephanus Peil, Lehrerinitiative Rheinland-Pfalz, Westerburg; Manfred Riebe, Bundesweite Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform & für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung" (Mitarbeiter in 12 Bundesländern), Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege, Schwaig bei Nürnberg; Dr. Maria Theresia Rolland, Sprachwissenschaftlerin, Lehrerinitiative Nordrhein-Westfalen, Bonn; Norbert Schäbler, Lehrerinitiative Bayern, Hösbach (Unterfranken); Prof. Dr. Christian Stetter, RWTH Aachen; Prof. Dr. Werner H. Veith, Mainzer Hochschullehrerinitiative.
Schwaig, den 16.08.1997
Manfred Riebe, OStR
| Günter Loew | Hanau, den 10.2.1997 |
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
auf dem Dienstwege
Widerspruch gegen den Erlaß vom 19.November 1996 VII A - 601/83 - 150 - Gült. Verz. Nr. 7200
Hiermit lege ich gegen den o.a. Erlaß zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung Widerspruch ein, da die Einführung einer neuen Orthographie durch die Kultusminister der Länder nach meiner Überzeugung verfassungswidrig ist.
Begründung
Wer dagegen an der alten Rechtschreibung festhalten will, gerät dadurch in die soziale Isolierung, weil er von vorneherein für inkompetent gehalten wird. Dadurch kann er auch seine demokratischen Mitbestimmungsrechte nicht mehr in vollem Umhang wahrnehmen.- Besonders fatale Folgen sind für Journalisten und Schriftsteller, die an der alten Rechtschreibung festhalten wollen, vorhersehbar.
Ich berufe mich in diesem Zusammenhang auf die Artikel 11 (1) ("Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden, und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt.") und 147 (1) der hessischen Verfassung ("Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.") Dabei möchte ich anmerken, daß die Verfassungsgeber im Falle 147 (1) sicher an handfestere Formen von Gewalt gedacht haben; den manipulativen Gebrauch von Sprache als eine subtilere Anwendung von Gewalt durch staatliche Institutionen konnte er schwerlich voraussehen; das von mir in Anspruch genommene Widerstandsrecht bewegt sich entsprechend ebenfalls nur auf der geistigen Ebene: Es wird in der öffentlich - auch den Schülern gegenüber - geäußerten Kritik und der Zurückweisung unzulässiger Anordnungen und Weisungen bestehen.
| Günter Loew | Hanau, den 14.7.1997 |
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Öffentlicher Widerspruch gegen den Erlaß vom 19. November 1996 zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung - Umsetzung
VII A - 601/83 - 150 - Gült. Verz. Nr. 7200
Der Leiter der Otto-Hahn-Schule in Hanau, Herr Direktor Erber, hat mich mit dem als Anlage beigefügten Schreiben am 10.07.97 pflichtgemäß aufgefordert, den oben genannten Erlaß in Zukunft zu befolgen.
Unter Bezugnahme auf meinen am 12.2.1997 gegen diesen Erlaß beim hessischen Kultusministerium eingelegten Widerspruch und unter Berufung auf die Artikel 146 (1), 147 (1) und ggf. (2) sowie Artikel 11 (1) der hessischen Verfassung erkläre ich hiermit öffentlich, daß ich bis zu einer endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht bereit bin, den oben genannten Erlaß zu befolgen, weil die Einführung einer neuen, von einer willkürlich ausgelesenen Expertengruppe am Reißbrett entworfenen Orthographie auf dem Erlaßwege nach meiner festen Überzeugung die Regelungskompetenz der Kultusminister weit überschreitet und als ein unerlaubter gesetzgeberischer Akt eines Organs der exekutiven Gewalt verfassungswidrig ist.
Da die Parlamente der Länder und der deutsche Bundestag dabei bewußt übergangen wurden, handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das rechtsstaatliche und demokratische Prinzip der Gewaltenteilung.
Eine Beteiligung an der "Umsetzung" dieser sogenannten Rechtschreibreform sehe ich deswegen als Mithilfe bei einem Verfassungsbruch an und halte sie für unvereinbar mit dem von mir bei meiner Verbeamtung geleisteten Amtseid.
Zu öffentlichem Widerspruch und zum Widerstand gegen die mit diesem Erlaß verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt sehe ich mich insbesondere deswegen gezwungen, weil die Kultusminister mehrerer Bundesländer die Reform auch noch vorzeitig, d.h. vor dem in der "Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung" vereinbarten Datum vom 1. August 1998, ganz oder teilweise per Erlaß eingeführt und in den Schulen verpflichtend gemacht haben, obwohl nach meiner Kenntnis mehrere Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten anhängig sind, in denen es um die Klärung der Frage geht, ob die Reform verfassungskonform oder verfassungswidrig ist. Nach rechtsstaatlichen Gepflogenheiten hätten sie deren Ausgang unbedingt abwarten müssen.
Da die Kultusminister aber noch nicht einmal durch Mitglieder des Bundestags-Rechtsausschusses dazu bewegt werden konnten, die "Umsetzung" der Reform unter solchen Umständen vorläufig auszusetzen, muß man davon ausgehen, daß sie die zu erwartende längere Prozeßdauer dazu benutzen wollen, nicht mehr umkehrbare Tatsachen zu schaffen, auf die selbst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rücksicht zu nehmen genötigt wäre.- In diesem Zusammenhang muß unbedingt daran erinnert werden, daß die Kultusminister ursprünglich schon versucht hatten, der oben erwähnten unverbindlichen "Gemeinsamen Absichtserklärung" die Form eines völkerrechtlich bindenden Vertrags zu geben. Nur durch die von Karlsruhe als verfrüht zurückgewiesene Verfassungsbeschwerde des Jenaer Rechtsprofessors Rolf Gröschner konnte dies im letzten Augenblick noch verhindert werden.
Ebenfalls für verfassungswidrig halte ich die vom Bundesminister des Inneren und den Innenministern der Länder in Kenntnis der verfassungsrechtlichen Lage getroffene Entscheidung, die neue Schreibung für die Verwaltungen des Bundes und der Länder zu übernehmen.
Diese Entscheidung ist ein deutliches Indiz dafür, daß die in einem Artikel der WELT vom 13.6.97 enthaltene Aussage des KMK-Vorsitzenden Wernstedt, die Kultusminister hätten in den Fragen der Rechtschreibreform jederzeit "in enger Abstimmung mit dem Bund" gehandelt, der Wahrheit entspricht. Wernstedts in diesem Zusammenhang vorgetragene Behauptung, es habe Einigkeit darüber bestanden, daß es in dieser Sache "keiner Beschlußfassung eines Parlaments" bedürfe, legt zumindest den Verdacht nahe, daß der Bund (wahrscheinlich unter der Verantwortung von Innenminister Manfred Kanther) von Anfang an mitbeteiligt war an dem rechtswidrigen Versuch, die legislative Gewalt in dieser Angelegenheit auszumanövrieren.
Tatsache ist leider auch, daß sowohl die Ministerpräsidenten der Bundesländer als auch das Bundeskabinett der Reform schon zugestimmt hatten, bevor in der - durch Tricks und Finten der Kultusminister erst verspätet einsetzenden - öffentlichen Diskussion solche rechtlichen Bedenken überhaupt geltend gemacht werden konnten.
Die bisher von der Öffentlichkeit ausschließlich den Kultusministern angelastete Rechtschreibreform entpuppt sich bei näherem Zusehen immer mehr als ein verfassungswidriges Unternehmen, an dem fast alle Ebenen der exekutiven Gewalt beteiligt sind.
Das Bundesverfassungsgericht sollte den Vorgang sehr ernst nehmen und m.E. auch als ein Indiz werten, daß die Exekutive auch in anderen Bereichen versuchen könnte, die Zuständigkeit der Legislative mit ähnlichen Methoden auszuschalten, und solchen Praktiken einen Riegel vorschieben.
Gemäß Artikel 147 (2) der Verfassung des Landes Hessen bringe ich diesen Tatbestand hiermit zunächst bei dem hessischen Staatsgerichtshof zur Anzeige, weil ein simpler Staatsbürger in solchen Fällen das eigentlich zuständige Bundesverfassungsgericht nicht direkt anrufen kann.
Der hessische Staatsgerichtshof wird selbst darüber befinden, was mit dieser Anzeige zu geschehen hat. Ich vermag nicht zu beurteilen, wie weit er durch die geschilderten Tatbestände in seinem Zuständigkeitsbereich berührt ist. Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht könnte er vielleicht aber zum Wohle der deutschen Sprache und zur Einsparung sonst entstehender Kosten in Millionenhöhe veranlassen, daß der oben angeführte Erlaß des hessischen Kultusministers sofort außer Geltung gesetzt wird.
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