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Bundesweite Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform |
und für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung" |
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OStR Manfred Riebe, Max-Reger-Str. 99, 90571 Schwaig bei Nürnberg Spendenkonto "Lehrer-Initiative gegen RS-Reform": Hypobank Nürnberg BLZ 760 202 14, Konto 237 705 3004 |
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Pressemitteilung |
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Teil 17 vom 17.08.1997:
Grundsätzlich sind die unterzeichneten Lehrerinitiativen der Meinung, daß die deutsche Sprache und die Rechtschreibung nicht als Mittel der Politik, z.B. zur Durchsetzung gesellschaftspolitischer Ziele, mißbraucht werden dürfen. Weder das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch die Verfassungen der 16 Bundesländer enthalten nach unserer Kenntnis Aussagen über die deutsche Sprache oder die deutsche Orthographie. Haben die Verfassungsgeber die deutsche Sprache nicht als politischen Gegenstand im eigentlichen Sinne angesehen oder haben sie einfach vergessen, die Sprache zu regeln? Immerhin heißt es aber in þ 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und der Länder: "Die Amtssprache ist deutsch." und in þ 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes: "Die Gerichtssprache ist deutsch."Anders verhält es sich in Österreich und der Schweiz: Artikel 8 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik." Und in Art. 116 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft heißt es: "Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind die Landessprachen der Schweiz."
Wir vertreten die Ansicht, daß über die deutsche Sprache und die deutsche Rechtschreibung niemand anderes als die Sprachnation selbst, der eigentliche Souverän, zu befinden hat, und deshalb soll das Volk die Sprache auch weiterhin einzig und allein durch den Sprachgebrauch regeln. Weil aber in einer Kulturnation nicht ganz auf Normierungen in bestimmten Bereichen verzichtet werden kann, schlagen wir vor, daß anstelle des "Duden" die "Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung" in Darmstadt, die den deutschen Schriftstellern nahesteht, ein reines Orthographielexikon auf der Basis der bisherigen Rechtschreibung entwickelt, das den Wörterbuchverlagen als gemeinsame zuverlässige Grundlage für ihre weit umfassenderen Lexika dienen kann. Der Duden kommt wohl als private Einrichtung aus rechtlichen Gründen für diese Aufgabe nicht mehr in Frage, und das Mannheimer "Institut für deutsche Sprache" hat sich durch seine satzungswidrige Mitwirkung an der Neukonstruktion der vom Herkömmlichen stark abweichenden "Reformorthographie" selbst diskreditiert.
Die Darmstädter Akademie sollte sich nach unserer Auffassung an das Prinzip der Sprachbeobachtung halten und die Rechtschreibung von Zeit zu Zeit (ggf. im Fünfjahresrhythmus) an den aktuellen Sprachgebrauch (Usus) anpassen. Sie sollte jedoch nur das als orthographische Norm festschreiben, was sich nach empirischen Untersuchungen in der Zwischenzeit deutlich als solche etabliert hat. Wir sind aber auch der Meinung, daß sie die Chance nutzen sollte, die deutsche Rechtschreibung von allzu kleinlichen Regelungen und unzumutbaren Spitzfindigkeiten zu befreien. Wir sind also keineswegs für eine Zementierung des gegenwärtigen Sprachzustands, wie es uns die Kultusminister vorgeworfen haben. Aber niemand darf anderen Schreibänderungen, die gegen ihr Sprachgefühl verstoßen, durch mißbräuchlich in Anspruch genommene staatliche Autorität aufzwingen Ò wie es durch die "Reform" geschehen ist.
Im Grundsatz stimmen wir somit dem Urteil der "Kärntner Tageszeitung" vom 30. Juli 1997 zu, "daß wir es mit der jetzigen Rechtschreibung, mit der wir es fast hundert Jahre ausgehalten haben, auch noch länger aushalten" können. Daher sind wir für einen sofortigen Stopp dieser mißlungenen Reform. Prof. Horst H. Munske, einer der Reformer meint, daß der glimpflichste Ausweg aus der Zwickmühle ein Moratorium sei. Der Unterricht in der neuen Orthographie solle für einen Zeitraum einer «DenkpauseÎ und bis zur Fertigstellung zuverlässiger Listen ausgesetzt werden. Munske: "Darüber haben wir in der Kommission einen ganzen Nachmittag diskutiert. Aber die Kollegen befürchteten, daß dann die ganze Reform baden geht." (DIE WELT 12.06.97).In einer vernichtenden Bilanz der Reform wiederholte Munske im Juli seinen Vorschlag eines Aussetzens der Reform (TAGESSPIEGEL 05.07.97). Eine solche Regelung hat zudem einen wichtigen praktischen Vorteil: Jedermann kann die neu erworbenen Wörterbücher mit der "reformierten" Orthographie auch weiterhin benutzen, weil sie ja auch noch die bisherige Schreibweise enthalten. Damit wird weitgehend auch das Argument Schulbuchverlage und der Kultusminister ausgeräumt, eine Rücknahme der Reform verursache untragbar hohe Kosten. Man darf bei einer Abwägung der privaten Interessen der Schulbuchverlage und des öffentlichen Interesses der Steuerzahler auch nicht übersehen, daß die Kosten einer Weiterführung der Neuregelung um ein Vielfaches höher als bei einem Stopp der Reform sein würden. Im übrigen sind alle ausgelieferten Bücher auf Grund der Fehler der Rechtschreibreform schon jetzt Mängelexemplare.
Wenn das Erlernen der "reformierten" Orthographie nach Meinung der Kultusminister auch bei der Weiterverwendung der alten Schulbücher ohne Schwierigkeiten möglich ist, dann dürfte umgekehrt die Rückkehr zur bisherigen noch gültigen Rechtschreibung durch die vergleichsweise sehr geringe Zahl der bisher angeschafften Bücher in der neuen Orthographie ebenfalls nicht in Frage stehen. "Was spricht dagegen, daß Schüler und Lehrer die vorliegenden Bücher, solange sie noch aufzubrauchen sind, gemeinsam korrigieren?" (Prof. Christian Meier, Präsident der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt: "Kulturpolitik im Panzerverband". In: FAZ 13.08.97, S. 33). Die Kultusminister haben uns ja doch immer wieder mit der Beteuerung beschwichtigen wollen, daß nur 0,8 Prozent des Wortschatzes von der "Reform" betroffen seien. Die ständig zu hörende Behauptung von der "Unumkehrbarkeit der Reform" entpuppt sich angesichts der Zahlenverhältnisse somit als sachlich nicht gerechtfertigt. Doch steht diesem Spargedanken der öffentlichen Hand das Umsatz- und Gewinnmaximierungsprinzip der Schulbuchverlage gegenüber, die in jedem Fall ihren Umsatz machen wollen.Und wie geht es in der Schweiz in den Verlagen und Schulen zu? Dort weigern sich zahlreiche Lehrer, ihre Schüler die neuen Regeln zu lehren. «Viele Lehrer machen die Faust im Sack oder weigern sichÎ, sagt ein verärgerter Schuldirektor. Auch ist es den Erziehungsbehörden und Lehrern bis zum Stichtag, dem 1. August 1998, freigestellt, welche Ortographie-Regeln sie anwenden wollen. Eine einheitliche verbindliche Richtlinie für Lehrer gibt es nicht. Mindestens bis Herbst 1998 können also Beamte und Lehrer schreiben, wie sie wollen. Es ist den Lehrern auch nicht verboten, weiterhin die alten Schulbücher zu benutzen, zumal die meisten Verlage ihren Buchbestand wegen der unsicheren Situation aus finanziellen Gründen nur zu einem winzigen Bruchteil haben überarbeiten lassen. Und wenn ein Kanton die alten Bücher auch nach dem 1. August 1998 weiterbenutzen will, steht dies den Erziehungsbehörden frei. «Es besteht keine Veranlassung, die bestehenden Lehrmittel einzustampfenÎ, heißt es bei der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz. Und Christian Schmid, Kulturbeauftragter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, schlägt den Lehrern, die nach der neuen Schreibweise unterrichten wollen, vor, die Schüler mangels neuer Schulbücher ihre alten Schulbücher korrigieren zu lassen (Bettina Mutter: SCHWEIZ Rechtschreibung: Nur Tohuwabohu schreibt man noch gleich. Regelrecht ist vor allem der Wirrwarr. In: FACTS Nr. 33 vom 14.08.1997, S. 16 ff.).
Wir sind im übrigen der Meinung, daß ein schnelles Ende der Reform Ò noch vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ò möglich ist. Die vom Rechtsausschuß des deutschen Bundestags zum Thema "Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" am 2. Juni 1997 vorgenommene Expertenbefragung führte nämlich zu der Erkenntnis, daß der Deutsche Bundestag befugt ist, die Durchführung der "Rechtschreibreform" zu verhindern. Auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellt am 13. August 1997 fest, daß die Parlamente die Reformerlasse der Kultusminister verbieten können (Fürther Nachrichten 14.08.97, S. 4). Doch: "Die Rechtschreibung gehört nicht der Schule allein." (Prof. Munske in einer Podiumsdiskussion mit den Professoren Eisenberg und Ickler in Erlangen. Nürnberger Nachrichten 16.07.97). Insofern ist ein schnelles Ende der sog. Reform nicht nur aus Gründen der Lehr-, Lern- und Rechtssicherheit (verwaltungsgerichtsfeste Prüfungskorrekturen), sondern auch aus finanziellen Erwägungen notwendig, um den Schaden zu begrenzen. Denn der erste Schaden ist erfahrungsgemäß immer noch der geringste. Nicht umsonst hat sich der Haushaltsausschuß des Bundestags als erster der fünf Ausschüsse bereits am 14. Mai 1997 für einen Stopp der Rechtschreibreform ausgesprochen.
Nach den Darlegungen von Professor Dr. Rolf Gröschner (Universität Jena) begründet das Prinzip der Bundestreue für Bund und Länder die Verpflichtung, in Fragen der Rechtschreibung einheitlich vorzugehen, u.a. weil allein der Bund für die auswärtigen Beziehungen samt Goethe-Instituten und Deutschen Schulen im Ausland zuständig ist. Deshalb dürfen selbst die bisher mit der "Reform" gesetzgeberisch noch gar nicht befaßten Landtage die neue Rechtschreibung auch im Bereich der Schulen nicht ohne die Beteiligung des Bundestages einführen, und erst recht nicht die Kultusminister allein.
Die zentrale Stelle im Gutachten Professor Gröschners hat folgenden Wortlaut: "Angesichts der primären demokratischen Legitimation der Parlamente kann ein Beschluß der Kultusminister auch unter Berücksichtigung des Prinzips der Bundestreue den Bundestag nicht im mindesten verpflichten. Umgekehrt wären die Kultusminister gehalten, von dem Reformvorhaben Abstand zu nehmen, wenn auch nur ein primär demokratisch legitimiertes Verfassungsorgan Ò sei es der Bundestag, ein Landtag oder das Volk in einem Volksentscheid Ò die Reform ablehnt."
Nach den Ausführungen von Professor Gröschner ist mittlerweile auch "die Verfassungswidrigkeit einer Rechtschreibreform ohne parlamentarische Ermächtigung" in Österreich konstatiert worden, und in der Schweiz hat das (einem Landtag in Deutschland vergleichbare) Kantonalsparlament von Basel-Land die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zu einem Verzicht auf die "Reform" aufgefordert. Vgl. auch in dieser Homepage unter dem Stichwort "Initiativen" die parlamentarischen Initiativen in Österreich und der Schweiz.
Hilde Barth, Lehrerinitiative Baden-Württemberg, Eningen unter Achalm; Dr. Günter Behme, Fremdsprachenlehrer-Initiative, Schwerte; Gisa Berger, Gesamtschulrektorin, Lehrerinitiative Berlin; Hanno Blohm, Lehrerinitiative Niedersachsen, Seesen (Harz); Prof. Dr. Theodor Ickler, Universität Erlangen-Nürnberg; Günter Loew, Lehrerinitiative Hessen, Rodenbach bei Hanau; Stephanus Peil, Lehrerinitiative Rheinland-Pfalz, Westerburg; Manfred Riebe, Bundesweite Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform & für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung" (Dachorganisation der Lehrerinitiativen) und "Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege", Schwaig bei Nürnberg; Dr. Maria Theresia Rolland, Sprachwissenschaftlerin, Lehrerinitiative Nordrhein-Westfalen, Bonn; Norbert Schäbler, Lehrerinitiative Bayern, Hösbach (Unterfranken); Prof. Dr. Christian Stetter, RWTH Aachen; Prof. Dr. Werner H. Veith, Mainzer Hochschullehrerinitiative.
Stellvertretend für die oben Genannten unterzeichnet:
Oberstudienrat Rodenbach bei Hanau Tel. (06184) 5 27 56 |
Oberstudienrat Schwaig bei Nürnberg Tel. (0911) 50 08 25 |