Bundesweite Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform

und für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung"

OStR Manfred Riebe, Max-Reger-Str. 99, 90571 Schwaig bei Nürnberg

Spendenkonto "Lehrer-Initiative gegen RS-Reform": Hypobank Nürnberg BLZ 760 202 14, Konto 237 705 3004


Pressemitteilung


Aufklärungsserie: "Die Lehrerinitiative informiert

die Bevölkerung über die sog. Rechtschreibreform"

 

Teil 9 (II):

 



Seit Februar 1997 hat der Widerstand gegen die Rechtschreibreform durch die Gründung neuer außerparlamentarischer Initiativen und parlamentarischer interfraktioneller Oppositionsgruppen auch in Österreich und der Schweiz weiter zugenommen. Die bundesweite Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform und für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung" macht deshalb auf diese internationale politische Entwicklung aufmerksam, die bisher kaum oder überhaupt nicht beachtet wurde, obwohl sie für kommende Wahlen in den deutschsprachigen Staaten von entscheidender Bedeutung sein wird:

 

  1. Bundesrepublik Deutschland: Am 21.02.1997 haben 50 Bundestagsabgeordnete einen Antrag auf Stopp der Rechtschreibreform im Bundestag eingebracht. Am 18. April fand in Bonn dessen erste Lesung im Plenum statt. Für Montag, den 02. Juni 1997, 14 Uhr, ist in Bonn eine öffentliche Anhörung von sieben Experten vor dem Rechtsausschuß des Bundestages betr. den Stopp der Rechtschreibreform angesetzt. Vgl. "Woche im Bundestag" (wib 8/97 - I/174) vom 30.04.97, S. 4.
  2. Österreich: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Fessel + GfK im Auftrag der Tageszeitung "Die Presse" in Österreich sind 75 Prozent der Bevölkerung gegen die Rechtschreibreform (Die Presse 28.10.96). Folgerichtig wurde am 27.02.1997 ein interfraktioneller Gruppenantrag von Abgeordneten der FPÖ und der Grünen im Wiener Parlament auf Stopp der Rechtschreibreform eingebracht. Vgl. unter Veröffentlichungen von Rechtswissenschaftlern & Politikern: Gehrer, Grollitsch, Haider.
  3. Schweiz: Eine Umfrage in der Schweiz ergab, daß 91 Prozent der Bevölkerung gegen die Rechtschreibreform sind (Der Brückenbauer, Oktober 1996). In der Schweiz hat am 24.04.1997 auf Antrag von Nationalrat Rudolf Keller, Landrat des Kantons Basel-Landschaft, Adlerfeldstr. 29, CH-4402 Frenkendorf / Schweiz, das Kantonsparlament von Basel-Landschaft beschlossen, die Kantonsregierung möge den Stopp der Rechtschreibreform durchsetzen. Weitere Kantonsparlamente, darunter Aargau und Basel-Stadt, werden folgen.

 

Etwa zwei Drittel der 50 Bundestagsabgeordneten, die am 21.02.1997 den Antrag auf Stopp der Rechtschreibreform gestellt haben, sind Juristen. Sie äußern daher in erster Linie rechtliche Bedenken. Nach der ersten Lesung am 18. April 1997 im Bundestag wurde der Antrag an den Rechtsausschuß, der federführend ist, und an den Auswärtigen -, Innen-, Bildungs- und den Haushaltsausschuß verwiesen. Im Haushaltsausschuß des Bundestages sprach sich bereits am 14.05.1997 eine Mehrheit dafür aus, die umstrittene Rechtschreibreform zu stoppen. Die Abgeordneten unterstützten den Antrag der 50 CDU/CSU-, SPD- und FDP-Parlamentarier, der darauf zielt, der Kultusministerkonferenz die Kompetenz für die Reform der deutschen Schriftsprache abzusprechen. Vgl. FAZ 15.05.97, S. 1. Die Mehrheit der Haushaltspolitiker war der Auffassung, daß ein so weitreichender Eingriff in die Sprache, wie es die Rechtschreibreform sei, nicht ohne parlamentarische Beteiligung durchgesetzt werden dürfe. Eine Entscheidung, die allein von der Exekutive getroffen worden sei, dürfe nicht rechtswirksam werden. Vgl. SZ 16.05.97, S. 9. Das Abstimmungsergebnis fiel mit 22 : 9 : 2 Stimmen recht deutlich aus.

 

Schon vor diesen Politikern hatten namhafte, unabhängige Juristen und Politiker seit Sommer 1995 gegenüber den Kultusministern und den Ministerpräsidenten der Länder öffentlich in Vorträgen, Leserbriefen, Interviews und wissenschaftlichen Abhandlungen ihre Bedenken gegenüber der Absicht geäußert, die Rechtschreibreform mit einfachem Erlaß ohne Beteiligung der Parlamente einzuführen. Nachdem etliche Kultusminister die Rechtschreibreform mit fadenscheinigen Argumenten vorzeitig noch vor dem 01.08.1998 einführten und damit die Parlamente überrumpelten, verstärkte sich diese juristische Kritik. Man kann sie wie folgt zusammenfassen:

 

I. Die sog. Rechtschreibreform ist ein Verstoß gegen demokratische Grundsätze und damit ein Rückschritt, weil sie dem Volk diktatorisch übergestülpt wurde.

 

  1. weil die Sprachbildung eine zutiefst demokratische Angelegenheit ist, eine Form der Willensbildung von unten, bei der es gilt, "den Leuten aufÌs Maul" zu schauen, statt die Sprache von oben herab zu reglementieren. Es gibt kein öffentliches Interesse an dieser Neuschreibung, da 75 bis 90 Prozent der Bevölkerung sie ablehnen (u.a. Allensbacher Berichte Nr. 23, 1996, Emnid, Forsa usw.);

  2. weil die Bevölkerung nicht ausreichend informiert wurde (Zehetmair: SPIEGEL 11.09.95)
  3. weil die Volksvertretungen von den Kultusministern übergangen (Zehetmair: Rheinische Post 29.11.95) und durch die vorzeitige Einführung der sog. "Neuregelung" noch vor dem 01.08.1998 überrumpelt wurden;
  4. weil die Kultusminister am 28.02.1997 bei der Kultusministerkonferenz in Bonn ein Verbot der Volksbegehren gegen die sog. Rechtschreibreform forderten.

 

II. Die sog. Rechtschreibreform ist auch ein Verstoß gegen rechtliche Grundsätze, da verbindliche Rechtsgrundlagen fehlen und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vorliegt.

 

  1. weil die Kompetenz des Gesetzgebers, d.h. der Volksvertretungen, ignoriert wurde (Wesentlichkeitsdoktrin, BVerfGE 41, 252, 259, Kopke: Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege?, S. 876);
  2. weil die Kultusministerkonferenz ein rechtliches Nullum ist, da dieser eine Rechtsgrundlage fehlt (Joachim Gres);
  3. weil die Wiener Absichtserklärung vom 01.07.1996 zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag ist (BVerfG 21.06.96, AZ: 1 BvR 1057/96 und 1 BvR 1067/96, Fall Gröschner).
  4. weil auch die vorzeitige Einführung der Schreibreform vor dem 01.08.1998 ein rechtliches Nullum ist, weil eine Rechtsgrundlage fehlt.

 

III. Es liegt ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze vor, weil keine Prüfung der Kosten, der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und der Qualität der Neuschreibung vorgenommen wurde. Der verschwenderische Umgang der Kultusminister mit Steuergeldern ruft sogar den Verdacht einer Begünstigung bestimmter Verlage hervor.

 

  1. weil keine Kostenneutralität der sog. Rechtschreibreform vorliegt, wie angekündigt, sondern trotz der hohen Kosten keine Prüfung anhand der Haushaltsgrundsätze der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorgenommen wurde. Es fand keine Bestandsaufnahme statt, welche Bücher geändert werden müssen. Die Kosten werden noch ansteigen, sobald weitere Bundesländer, der öffentliche Dienst und die Privatwirtschaft die Reform gezwungenermaßen einführen müssen. Man darf seine Überlegungen auch nicht auf den nationalen Bereich beschränken, sondern muß international denken. Der Pferdefuß liegt darin, daß weltweit alle Bücher und Sprachlexika (z.B. lateinisch, griechisch, englisch, französisch, russisch usw.) geändert werden müssen. Das schadet der deutschen Sprache im Ausland.
  2. weil keine Qualitäts- und Notwendigkeitsprüfung der angeblichen Reform erfolgte, obwohl 90 Prozent der Änderungen nicht notwendige Bagatellen sind, z.B. Silbentrennungen, ß-ss-Schreibung usw. Die Folge ist: Die mangelhaften Wörterbücher sind jetzt schon Makulatur. Dies erinnert an unseriöse Fabrikanten, die in ihre Produkte absichtlich Bruchstellen einbauen, die zum vorzeitigen Verschleiß führen;
  3. weil keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Neuschreibung stattfand, obwohl die Reform nur 0,4 Prozent umfaßt, wenn man die nutzlose und daher ebenfalls überflüssige ss-Regelung wegläßt, sogar nur 0,05 Prozent. Wenn auch nur wenig geändert wird, führt dies trotzdem zur Verunsicherung, weil man nicht genau weiß, was geändert wurde. Man muß deswegen permanent im Wörterbuch nachschlagen. Beispiel: neu "Dienst habend", aber es bleibt bei "gewerbetreibend". In beiden Fällen muß man nachschauen.
  4. weil es bei der Neuregelung der Rechtschreibung nicht das bei Schulbüchern übliche Zulassungsverfahrens gab.


Veröffentlichungen von Rechtswissenschaftlern
& in- und ausländischen Politikern gegen
die Rechtschreibreform

Altmann, Elisabeth

Aus der geplanten Reform eine echte Reform machen. In: Pressemitteilung von Bündnis 90/ Die Grünen, Nr. 858/96 vom 15.10.1996 ("Nicht nur namhafte Schriftsteller lehnen die Reform als unsinnig und teuer ab, auch in der Bevölkerung regt sich Unmut. Offensichtlich wird über den Kopf der Betroffenen ein nicht akzeptierte Regelungswerk geschaffen. Die meisten Veränderungen werden nicht als Vereinfachung akzeptiert. Viele Inkonsequenzen kommen hinzu. ... Mein Vorschlag ist es, die Rechtschreibreform zugunsten einer umfassenden Überarbeitung erst einmal auszusetzen. Solange die Bevölkerung nicht vom Sinn einer derartigen Reform überzeugt ist, macht sie keinen Sinn. Eine demokratische Reform bedarf der aktiven Trägerschaft durch die Bevölkerung.")

Basten, Franz Peter

Rede im Bundestag für die CDU/CSU-Fraktion gegen die Rechtschreibreform. Plenar-Protokoll 13/170 der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18.04.1997, Tagesordnungspunkt 17 "Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß (federführend), Auswärtiger Ausschuß, Innenausschuß, Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung usw., S. 15416 - 15418. ("Ob sie (die neue Rechtschreibung) .. einer von der Sache her gebotenen, unausweichlichen Notwendigkeit entspricht - dafür fehlen mir ... überzeugende Beweise. Sie kommt mir eher schlicht überflüssig vor. Und ich stehe mit diesem Urteil .. nicht allein.... Der Geist Gottes weht, wo er will - jedenfalls nicht unbedingt und zu allen Zeiten bei den deutsche Kultusministern. ... Bis zur Einspruchsfrist am 5. März 1996 hat kein deutsches Parlament widersprochen und auch nicht der Deutsche Bundestag. Die Bundesregierung soll zustimmend genickt haben. ... Nach einer Phase des Tiefschlafs von fast einem Jahr kam dann der Aufstand der deutschen Dichter. Noch länger hat der Bundestag gebraucht bis zu seinem Gruppenantrag vom Februar 1997. Die Länderparlamente ruhen noch immer in Frieden. Kultusminister Zehetmair hat .. festgestellt, daß der Konferenzbeschluß vom Dezember 1995 regele, "wie das deutsche Volk schreibt". Wie das deutsche Volk schreibt, hat etwas damit zu tun, daß die Sprache, auch die geschriebene, ein "grundlegendes Identitätsmerkmal des gesamten deutschen Volkes" ist, wie Rupert Scholz es zutreffend formuliert. ... Sprache ist für die Persönlichkeit des Menschen, für sein Wesen, für sein Menschsein schlechthin konstitutiv. Deshalb sind,... Verfassungsfragen aufgerufen ... Grundrechte sind betroffen. Fragen nach dem Gesetzesvorbehalt für wesentliche Grundentscheidungen, welche die Bevölkerung betreffen, sind aufgerufen. Dies gilt freilich auch dann, wenn man die Reform für überflüssig hält. Sie entfaltet schließlich wesentliche Wirkungen. Die Verfassung kommt im übrigen nie zu spät. Entweder werden Fehlentscheidungen rechtzeitig durch den Gesetzgeber korrigiert, oder Verfassungs- und Verwaltungsgerichte korrigieren selbst. ... Heute ist das Bedürfnis nach einheitlichen Regeln und Verbindlichkeiten unbestritten. ... Aber das alles entfaltet Rechtswirkungen. Da muß an Grundrechten sowie Rechtsstaats- und Demokratieprinzipien Maß genommen werden. Diese Hürden können auch durch exekutive Omnipotenzgefühle von 16 Kultusministern nicht überwunden werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Gesetzesvorbehalt bereits für die Einführung des Sexualkundeunterrichts reklamiert hat und wenn das Bundesverwaltungsgericht sogar für die Einführung einer Pflichtfremdsprache in der Orientierungsstufe eine gesetzliche Grundlage verlangt, dann muß die Frage, wie das Volk schreibt, im Hinblick auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zumindest einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden. Diese Frage aufgeworfen zu haben, ist die verdienstvolle Initiative des Kollegen Kleinert zum Gruppenantrag, dem sich namhafte Kolleginnen und Kollegen angeschlossen habe. Damit ist die parlamentarische Debatte eröffnet.

Nicht abschließend beantwortet ist allerdings die Frage, ob die Gesetzgebungskompetenz der Länder oder sogar des Bundes gegeben ist. Professor Rupert Scholz vertritt ... die Auffassung, die Frage, wie das Volk schreibe, und die Angelegenheit der mit Sprache verbundenen Identität des Volkes könnten nur von dem für das ganze Volk zuständigen Gesetzgebungsorgan entschieden werden. Das ist der Deutsche Bundestag. ... Es gibt aber nur eine deutsche Sprache und keine Ländersprachen. Daraus könnte man den Schluß ziehen, daß kraft Natur der Sache nur der Bund für die Regeln der deutschen Sprache in Deutschland Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache ist ... als Verfassungsgrundsatz durch das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt. ... § 184 GVG lautet: "Die Gerichtssprache ist deutsch." Wenn also der Bundesgesetzgeber über die Kompetenz verfügt, die deutsche Sprache als Gerichtssprache anzuordnen, dann schließt das denknotwendig auch die Entscheidungskompetenz darüber ein, in welcher Schreibweise und äußerer Darstellungsform die Gerichtssprache Deutsch zuzulassen ist. ... so, wie sich die Kultusminister in exekutiver Ausschließlichkeit die Regelung vorgestellt haben, kann sie sich wohl nicht vollziehen. Ich rate daher den Landesregierungen dazu, von der Durchsetzung der Beschlüsse einstweilen abzusehen und sich mit der Bundesregierung zusammenzusetzen. Der Bundesregierung gilt mein Rat, auf die Landesregierungen zuzugehen. ...")

Berkemann, Jörg

Richter am BVerwG. Über die Möglichkeiten, die Rechtschreibreform zu blockieren: "Sobald der Lehrer zum erstenmal ein Wort in der neuen Schreibweise an die Tafel schreibt, könnte man es mit der Unterlassungsklage versuchen."

Denninger, Erhard

Rechtschreibung. "Wesentlicher Eingriff". Der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger, 63, über die geplante, vorige Woche von den Ministerpräsidenten aufgeschobene Rechtschreibreform. (Interview. In: DER SPIEGEL Nr. 44, 30.10.1995. ("Laut Bundesverfassungsgericht dürfen wesentliche Eingriffe in Grundrechte nicht einfach von einer Ministerrunde verkündet werden, sondern müssen vom Parlament beschlossen werden. Wir brauchen ein Rechtschreibgesetz.")

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Dieter Rübsaamen: Bei der Rechtschreibreform geht es um Neuregelung. In: Süddeutsche Zeitung (SZ) 14.11.95, S. 11. ("Insbesondere der Jenaer Juraprofessor Rolf Gröschner und sein Doktorand Kopke, die landauf und landab nicht nur die Politiker mit ihrer Forderung nach 17 Gesetzen zur Umsetzung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung schrecken sowie neuerdings auch der Passauer Professor M. Kobler sowie der Frankfurter Verfassungsrechtler Denninger, ...")

Elsner,Thomas / Diercks-Elsner, Gunda

Rechtschreibreform im Erlaßwege? Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Volksinitiative "WIR gegen die Rechtschreibreform" in Schleswig-Holstein vom 16.01.97

Gehrer, Elisabeth

Österreich macht Rechtschreibreform nicht allein. In: FAZ 11.03.97, S. 4. ("Österreich wird die Rechtschreibreform sicher nicht im Alleingang stoppen oder durchziehen. Mit dieser Stellungnahme reagiert die österreichische Unterrichtsministerin Gehrer auf den Streit über die Durchsetzung der Reform in Deutschland. Der Wiener Zeitung Kurier sagte Elisabeth Gehrer, sie habe nie einen Hehl daraus gemacht, daß diese Reform nicht ihr Wunschkind sei. Falls sich Deutschland wirklich zu einer Verschiebung oder gar zur Aufgabe durchringe, werde Österreich nicht wie ein Musterknabe die Reform im Alleingang einführen. Dagegen hatten die Kultusminister der deutschen Bundesländer auf einer Reform bestanden, weil sich Deutschland nach ihrer Meinung mit einem Rückzug gegenüber Österreich und der Schweiz lächerlich machen würde.")

Gres, Joachim

Unionsfraktion fordert Stopp der Rechtschreibreform. In: WELT am SONNTAG 02.03.97, S. 1 ("Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Samstag die Länderregierungen aufgefordert, die Umsetzung der umstrittenen Rechtschreibreform zu stoppen, bis der Bundestag die Rechtslage dazu geklärt habe. Der Justitiar der Unionsfraktion, Joachim Gres, erklärte gegenüber WELT am SONNTAG: Es steht fest, daß die Zuständigkeit nicht bei der Kultusministerkonferenz liegt. Sie ist lediglich ein Koordinationsgremium der Länderressortminister ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Juristisch ist die Kultusministerkonferenz ein Nullum. Erforderlich sei jetzt zumindest einmal ein konstitutiver Beschluß des Deutschen Bundestags. Justitiar Gres kritisierte, daß die Bundesländer die Rechtschreibreform durch ministerielle Erlasse umsetzen wollen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen derart wesentliche Entscheidungen, die in Grundrechtspositionen von Eltern und Schülern eingreifen, als Ausfluß des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips aber nur vom Parlament getroffen werden. Bereits wegen dieses Verstoßes gegen die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts ist die geplante Umsetzung der Rechtschreibreform verfassungsrechtlich bedenklich.")

Gröschner, Rolf

Etwas fürs Parlament. In: SZ 22.09.95. ("Durch die Vertagung der Entscheidung über die geplante Rechtschreibreform haben die Kultusminister auch Zeit gewonnen, ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu bedenken: Wie eine der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena soeben vorgelegte Dissertation im einzelnen nachweist, sind mit der Reform so weitreichende Eingriffe in Grundrechte und Auswirkungen auf die Allgemeinheit verbunden, daß für ihre Durchführung nicht die Kultusministerkonferenz, sondern die parlamentarische Gesetzgebung zuständig ist.")

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Dieter Rübsaamen: Bei der Rechtschreibreform geht es um Neuregelung. In. SZ 14.11.95, S. 11. ("Insbesondere der Jenaer Juraprofessor Rolf Gröschner und sein Doktorand Kopke, die landauf und landab nicht nur die Politiker mit ihrer Forderung nach 17 Gesetzen zur Umsetzung der ÎNeuregelung der deutschen RechtschreibungÌ schrecken sowie neuerdings auch der Passauer Professor M. Kobler sowie der Frankfurter Verfassungsrechtler Denninger,...")

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Schlaflose Nächte. Ein Professor aus Jena will in Karlsruhe die Rechtschreibreform stoppen lassen. In: DER SPIEGEL Nr. 24, 10.06.1996, S. 75

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Die Justiz und die Rechtschreibreform. In: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 98, 06.12.96, S. 24

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Rechtsgutachten vom 21.01.97 über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein

Gröschner, Rolf / Kopke, Wolfgang

Die "Jenenser Kritik" an der Rechtschreibreform. In: Juristische Schulung (JuS) 1997, S. 298.

Grollitsch, Udo u.a.

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Mag.Dr. Udo Grollitsch, MMag. Dr. Brauneder, Madl, DI Schlöggl und Kollegen betr. Aussetzen der Rechtschreibreform: Der Nationalrat wolle beschließen: "Die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht, die Vertragspartner der ÎWiener Absichtserklärung unverzüglich zu einer Besprechung der Kritiken an der Rechtschreibreform zu laden, in Österreich für das Aussetzen der neuen Rechtschreibung umgehend Sorge zu tragen und dem Nationalrat ehebaldigst einen umfassenden Bericht über die Art und die Kosten der Umsetzung der Rechtschreibreform vorzulegen." Wien am 27. Februar 1997.

Häberle, Peter

Prof. Peter Häberle, Bayreuth/St. Gallen: Buchbesprechung über Kopke "Rechtschreibreform und Verfassungsrecht". In: Juristen-Zeitung 14/1996, S. 719 f. ("Im ganzen: Das Werk von Kopke gehört zu den besten verfassungsrechtlichen Dissertationen der letzten fünf Jahre. Es verbindet Theorie mit ÎharterÌ Dogmatik. Es öffnet sich vorbildlich, wo und wie von der Sache gefordert, gegenüber anderen Wissenschaftsdisziplinen wie der Germanistik und Linguistik. Möge es wenigstens mittelfristig von der politischen Praxis beachtet werden ...").

Häfner, Gerald

Rede im Bundestag für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Rechtschreibreform. Plenar-Protokoll 13/170 der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18.04.1997, Tagesordnungspunkt 17 "Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028, S. 15423 f. ("Ich möchte nur deutlich machen, daß ich in dieser Frage eine völlig andere Auffassung vertrete als mein geschätzter Fraktionskollege Helmut Lippelt, (Dr. Helmut Lippelt: "Und die Fraktion, Gerald; das mußt du schon sagen!") ... Die deutsche Sprache hat sich bisher ... nicht deshalb entwickelt, weil Kommissionen, Minister, Regierungen irgend etwas vorgeschrieben haben. Sprache ... gehört den Menschen und entwickelt sich ständig mit diesen und durch diese Menschen. ... Jetzt haben wir den erstmaligen ... Vorgang, daß die Exekutive der Länder glaubt, Sprache bzw. Schrift amtlich regulieren zu müssen. Dazu sage ich ganz deutlich: Das ist noch nicht einmal eine Reform, die irgend etwas verbessert; Beispiele dazu sind vielfach gebracht worden. Es ist vielmehr eine Reform, die vieles verschlimmert. ... das sind vollständig unsinnige Pseudo-Reformen. Es ärgert mich, daß hier nach einer Methode, die wir in der Politik leider oft haben, nach dem Motto ÎAugen zu und durchÌ oder ÎKopf in den SandÌ, ignoriert wird, daß 90 Prozent der Menschen im Land sagen: ÎWir wollen das nichtÌ, daß auch die Österreicher sagen: ÎWir haben das eigentlich nie wirklich gewollt, wenn Deutschland das nicht macht, machen wir das auch nicht!Ì, daß die Schweizer in ähnlicher Richtung diskutieren, daß in immer mehr Bundesländern gegen diese .. Reform Volksbegehren laufen und daß nur eine kleinere Kommission und die Minister den Kopf in den Sand stecken und sagen: Watt mut, dat mutt. ... Ich bin ... nicht der Meinung, daß der Bundestag über die Rechtschreibung entscheiden sollte. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es Bereiche gibt, bei denen sich die Politik zurückhalten muß; es gibt drei Bereiche, die die Politik nichts angehen. Dazu gehört unsere Sprache. Die wird sich weiterhin frei entwickeln und verändern, wenn wir Politiker nur die Finger davon lassen. Das setzt voraus, daß endlich auch die Kultusminister davon ablassen, ...")

Haider, Jörg

"Die Fakten: Abgeordnete sowohl der Grünen als auch von Jörg Haiders Freiheitlichen haben parlamentarische Anfragen an Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer gerichtet. Nach ÎprofilÌ lautet der Tenor der FPÖ-Anfrage: ÎWurde die österreichische Bevölkerung über die Rechtschreibreform informiert und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?" Die Ministerin hat zwei Monate Zeit zur Antwort." In: u.we.: Hams uns gern. Österreich zur Rechtschreibreform. In: FAZ 13.03.97.

Hartenstein, Liesel

Rede im Bundestag für die SPD-Fraktion gegen die Rechtschreibreform. Plenar-Protokoll 13/170 der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18.04.1997, Tagesordnungspunkt 17 "Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028, S. 15418 - 15420. ("Ich möchte .. nicht zu den juristischen und ... verfassungsrechtlichen Fragen Stellung nehmen. Das werden andere Kollegen tun, die dies besser können. ... Die Bedeutung und die Dimension dieser Reform sind in der Politik und auch in der Öffentlichkeit lange Zeit weit unterschätzt worden. ... Nur so ... ist es auch zu erklären, daß sich die Kultusministerkonferenz auf den Standpunkt stellen konnte, bei der Neufassung der Rechtschreibung sei eine Regelung durch Verwaltungsvorschriften ausreichend, ähnlich wie bei Richtlinien und Lehrplänen. Hierin steckt eine ... grundsätzliche Verkennung dessen, was Sprache, auch geschriebene Sprache, für unsere Gesellschaft bedeutet. Die Erklärung der KMK vom 27. Februar diese Jahres bleibt noch ganz auf dieser Linie. ... Die Neuregelung berühre nicht die Grundrechte der Bürger. Der Befassung durch die Parlamente bedürfe es nicht. Ich widerspreche dem nachdrücklich. ... Sprache ist nicht nur das zentrale Kommunikationsmittel zwischen den Menschen, sondern Sprache ist Ausdruckmittel für Lebensgehalte. ... Von der Sprache als eigenem, lebendigem, historischen gewachsenen Organismus ist in der Erklärung der KMK aber ... fast gar nicht die Rede. Ich bedauere das. ... Mit dem Reformunterfangen... wird der Körper unserer Sprache verändert. Er erleidet Eingriffe. Er wird verformt. Dies soll nicht wichtig sein? ... Die Rechtschreibreform betrifft ... über 80 Millionen Menschen. Nimmt man Österreich und den deutschsprachigen Teil der Schweiz hinzu, dann sind es 95 Millionen Menschen. Alle sollen sich nun einfach umstellen, ihren Sprach- und Schreibgebrauch verändern, ... Und das alles deshalb, weil einige Dutzend Wissenschaftler und Politiker verfügen, daß eine Menge von dem, was allgemeinverbindlich war, anders zu sein habe. Die Argumente für die verordneten Änderungen ... treffen - glaubt man den Umfragen - bei einem großen Teil der Bevölkerung auf Unverständnis. ... Die KMK sagt, die Reform solle a) Inkonsequenzen beseitigen, b) das Regelwerk transparenter machen, c) das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtern. Es verstärkt sich der Eindruck, daß diese Ziele auf weiten Strecken nicht erreicht werden können.")

Hennecke, Frank

Die Rechtschreibung steht nicht zur Disposition von Ministern. In: FAZ 05.05.1997 ("Die deutsche Sprache und Rechtschreibung sind ... notwendige Angelegenheiten des Gesamtstaates und damit des Bundes. Sprache und Schrift sind Voraussetzung von Staat und Verfassung, sind ÎGrundlage der staatlichen EinheitÌ (so Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof im ÎHandbuch des StaatsrechtsÌ, Band I, Heidelberg 1987, S. 746))

Hennig, Ottfried

Hans Wolff: "Rechtschreibreform den Deutschen übergestülpt". Kieler Oppositionsführer Hennig: Alles hanebüchener Unsinn. In: Nordwest-Zeitung 14.12.96 ("Grundsätzlich können wir uns keine zusätzlichen Belastungen unserer Wirtschaft leisten. ... offensichtlich ist über die Kostenfrage auch nicht ernsthaft diskutiert worden, bevor die Reform beschlossen wurde. ... Das ist doch alles ein hanebüchener Unsinn.")

Herzog, Roman

"Kultusminister sind aufgrund ihres geistigen Zuschnitts nicht in der Lage, über die Grenzen ihres Bundeslandes hinaus zu denken. Historiker könnten nicht universalgeschichtlich denken. Er pfeife auf die Vermittlung der Daten deutscher Kaiser und Könige, wenn die Sicht auf die Weltkugel von außen fehle. ... Daß er in solchen Zusammenhängen ... die Auseinandersetzung über die Rechtschreibreform verächtlich kommentiert - überflüssig wie ein Kropf Ò verwundert nicht." In: Nürnberger Nachrichten 23.11.96, S. 3. Siehe auch Helmut Kohl.

Heyer, Christian / Friedrich, Marcus

"Die Rechtschreibreform" Der aktuelle Begriff Nr. 23/96 vom 24.10.1996. Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. (Fall Gröschner: Entscheidung des BVerfG vom 21.06.1996, 1BvR 1057/96. 1 BvR 1067/67, die Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen. Begründung: Die Beschwerde sei unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar und gegenwärtig betroffen sei. Eine Betroffenheit könne erst durch die Umsetzung der Rechtschreibreform in Bayern eintreten.)

Hufen, Friedhelm

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Rechtschreibreform. Juristische Schulung (JuS), Heft 2, 1997, S. 170 f.

Jauernig, Othmar

"Glorienschein der totalen Amtlichkeit ...?". Die Rechtschreibung, der "Duden" und das Recht. In: Forschung & Lehre, Nr. 6, 1995, S. 332-334. Antwort auf Zabel, Hermann: Orthographie - Monopol gefährdet? Verbindlichkeit des DUDEN ist umstritten. In: Forschung & Lehre Nr. 4, 1995, S. 188-190. ("Daß eine (zwischen-)staatliche Expertenkommission jenseits von Interessenkonflikten angesiedelt ist, erscheint dem Beobachter der Bemühungen um die Rechtschreib reform mehr als fragwürdig.. Hinzu kommt, daß eine solche Kommission leicht in die Gefahr gerät, ihre Daseinsberechtigung nachzuweisen und daher in Überaktivität verfällt. Vor allem aber ist sie staatlich kontrollierendem Einfluß weit weniger ausgesetzt als ein Privatunternehmen wie der Duden-Verlag, dem - rechtlich! - in einem begrenzten Bereich eine Schiedsrichterrolle zugewiesen wird.")

Keller, Rudolf

Auf Antrag von Nationalrat Rudolf Keller, Landrat des Kantons Basel-Landschaft, Beschluß des Parlaments des Kantons Basel-Landschaft, die Kantonsregierung möge den Stopp der Rechtschreibreform durchsetzen. Weitere Kantonsparlamente, darunter Aargau und Basel-Stadt werden folgen. Vgl. Basellandschaftliche Zeitung und Basler Zeitung 25.04.97. Rudolf Keller, Adlerfeldstr. 29, CH-4402 Frenkendorf / Schweiz, Tel. (041-61) 901 13 71 (privat), 285 78 75 (Büro), Fax: (041-61) 9011319.

Kilian, Michael

Prof. Michael Kilian, Halle/Saale: Buchbesprechung von Wolfgang Kopke "Rechtschreibreform und Verfassungsrecht", 1995. In: Neue Juristische Zeitschrift (NJW) Nr. 5, 29.01.1997, S. 308 f.: " ... fast in allen Einzelbereichen seiner Darstellung muß man dem Autor recht geben: der Kulturstaat auf dem Prüfstand. ... Insgesamt ein geglückter Versuch, kultursoziologische Phänomene mit den Mitteln des Rechts und seinen Regeln (insbesondere des Inhalts von Verfassungsprinzipien) in den dogmatischen Griff zu bekommen."

Kimminich, Otto

Prof. Otto Kimminich, Regensburg: Rezension von Wolfgang Kopke "Rechtschreibreform und Verfassungsrecht", 1995. In: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 7, April 1997, S. 306-307.("In natürlicher Weise spitzt sich daher die Problematik auch der Rechtschreibreform auf die Frage der Verhältnismäßigkeit zu. Anhand dieses Maßstabes klärt der Autor, was geeignet und erforderlich ist und was nicht. Seine Ergebnisse behalten ihr Bedeutung trotz entgegenstehender gerichtlicher und behördlicher Entscheidungen. Noch besteht Hoffnung, daß sich in der Praxis nicht das Dumme, sondern das Kluge durchsetzt. Dem Autor gebührt Dank auch dafür, daß er diese Hoffnung nährt.")

Kleinert, Detlef

Rede im Bundestag für die FDP-Fraktion gegen die Rechtschreibreform. Plenar-Protokoll 13/170 der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18.04.1997, Tagesordnungspunkt 17 "Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028, S. 15421 f. ("Bedauernswert ist, daß diejenigen - nämlich unsere Kultusminister -, die für die politische Bildung unserer nachwachsenden Generation in besonderer Weise zuständig sind, hier mit einer unbegreiflichen Großzügigkeit an allem vorbeigehen, was schon ... vom Verfassungsgericht und von anderen oberen Bundesgerichten gesagt worden ist. ... Wesentlichkeitsgrundsatz ... Vielmehr müßte jedem, der in unserer Demokratie großgeworden ist, klar sein, daß Dinge von erheblicher Bedeutung für uns alle ... nicht einfach so mir nichts dir nichts im undurchsichtigen Bereich von Erlassen und Verordnungen der Tätigkeitsfreude von Ministerialbeamten anheimgestellt werden dürfen, sondern daß man zu diesem Zweck die Bürger Vertretungen in den Parlamenten hat wählen lassen, ... hat man diesen völlig unzulänglichen Kompromiß beschlossen und will ihn möglichst unauffällig und ohne die notwendige Beteiligung der Volksvertretungen in die Tat umsetzen. Es ist nun einmal das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und das Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 in unserer Verfassung festgeschrieben. Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern richtet sich gemäß Art. 28 des Grundgesetzes nach eben diesen Prinzipien. ... Da soll uns niemand, der 20 Jahre lang an so einer Sorte von Reform herumgearbeitet hat, sagen, wir kämen zu spät, wenn wir jetzt nach den ersten Veröffentlichungen im Herbst letzten Jahres und den sachkundigen Äußerungen dazu die rechtliche Seite der Sache betrachten, weil die Verfasser dies bedauerlicherweise unterlassen haben. Es offenbart schon einen erheblichen Mangel an wünschenswerter Aufrichtigkeit, wenn die gleichen Kultusminister, die genau wissen, was sie hier anrichten, und deshalb möglichst schnell vollendete Tatsachen schaffen möchten, sagen: Wir sind nur für die Schule zuständig, woanders können die Schüler schreiben, wie sie wollen. Deshalb fühlen wir uns veranlaßt, hier unsere Pflicht zu tun zusammen mit all denen, die sich in Initiativen zusammengeschlossen haben, um sich gegen etwas zu wehren, das zu wenig Nutzen bringt, um so viel Aufwand und Milliardenkosten zu rechtfertigen, ...")

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Christian Bommarius: Das Bundesparlament entdeckt seine Zuständigkeit. Regelwerk gerät in Zangengriff von Bund und Ländern. In: Berliner Zeitung 16.05.97, S. 5

Kobler, Michael

Schreibreform - Die Bayern trinken weiter ihre Maß. In: Süddeutsche Zeitung 02.11.96

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Schreibreform - Die Bayern trinken weiter ihre Maß. In: FAZ 11.11.96

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Schreibreform: Stuß bleibt Stuss. Gastkommentar. In: Münchner Merkur 12.11.1996 ("Sind .. die Parlamente (Volksvertretungen!) bei der ÎReformÌ verfassungswidrig ausgeschaltet worden? Der Deutsche, .. meinen doch die in Wien, auch unser Bayer dort, brauche Anordnungen von oben. Als trainierter Untertan frißt er jeden ÎSchmarrenÌ".) Kommentar: Mit "unser Bayer" meint Kobler Ministerialrat Dr. Stefan Krimm im bayerischen Kultusministerium, der Mitglied der Reformkommission in Wien war.

Kohl, Helmut

"Die reaktionärste Einrichtung der Bundesrepublik ist die Kultusminister-konferenz. Im Vergleich dazu ist der Vatikan noch weltoffen." DIE WELT 22.04.97, S. 2. Siehe auch Roman Herzog.

Kopke, Wolfgang

Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege? In: Juristen-Zeitung (JZ), Nr. 18, 15.09.1995, S. 874 ff.

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Rechtschreibreform und Verfassungsrecht - Schulrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Aspekte einer Reform der deutschen Orthographie. Diss. (Jena) Tübingen 1995, 452 Seiten.

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Die verfassungswidrige Rechtschreibreform. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) vom 24.04.1996, S. 1081 ff.

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Schnelle Reform der Rechtschreibreform. In: FAZ 27.01.97, S. 8

Meder, Stephan

Der Streit um die Kodifizierung von Recht und Schreibung. Seine Konsequenzen für die geplante Reform der Rechtschreibung. In: Juristen-Zeitung, S. 190-193.

Milde, Horst

"Ein Musterbeispiel dafür, daß die Parlamente ihre Möglichkeiten nicht nutzen, ist die verpaßte Chance, die Rechtschreibreform zu verhindern ... Hier sind die Parlamente von den Kultusministern vergewaltigt worden. In meinen Augen darf so etwas nie mehr passieren, oder wir können die Kulturhoheit der Länder zu Grabe tragen." In: Nordwest-Zeitung 01.11.1996.

Protzner, Bernd

Protzner will Rechtschreibreform rückgängig machen. In: FAZ 20.02.97, S. 1. ("Nach den CSU-Vorsitzende Waigel hat sich auch dessen Generalsekretär Protzner gegen die Rechtschreibreform ausgesprochen. Sie sei überflüssig und müsse Îschlicht und einfach abgeräumtÌ werden. Kleinere Reformen der Rechtschreibung sollten wie bisher der Duden-Redaktion überlassen bleiben. Protzner fügte hinzu: "Wir (die CSU) werden einen Weg finden, die Reform rückgängig zu machen.")

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Kontroverse zwischen Zehetmair und Protzner. Offener Streit um die Rechtschreibreform. In: Nürnberger Zeitung 20.02.97, S. 1 f. ("München. - Nach Parteichef Theo Waigel kritisierte jetzt auch Generalsekretär Bernd Protzner die Neuregelung als Înicht sinnvollÌ. ... Protzner sagte im Münchner Presseclub, die Rechtschreibreform gehöre Îschlicht und einfach abgeräumtÌ. Die Politik müsse den Mut haben, den Bürger rasch von dieser Last zu befreien. Statt dessen sollten kleinere Reformen wie bisher der Duden-Redaktion überlassen werden. Die Menschen dürften nicht gegen ihren Willen zu Regeln gezwungen werden, die sie nicht einsehen würden. In Richtung auf Zehetmair sagte der Generalsekretär, er sehe nicht ein, weshalb Bayern in der Kultusministerkonferenz nicht Îetwas stärker die konservative Karte spielenÌ solle. Der CSU-Vorstand werde sich am 3. März mit dem Thema befassen.")

Rawe, Klaus

1. Bürgermeister der Stadt Weilheim: Als radikaler Idealist um die Allgemeinheit bemüht. In: Süddeutsche Zeitung 30.12.96, S. 29.

von Rhein, Roderich

Rechtlicher Unfug des Kumis. In: Ebersberger Neueste Nachrichten 13.07.96, Leserbrief Dr. von Rheins zum Artikel "Neuer Duden wird zur Pflichtlektüre" vom 05.07.96 ("Wie Sie berichten, haben sich die im Landkreis tätigen Lehrer vorgenommen, den neuen Duden zur Urlaubslektüre zu machen. Dies entspricht der Mentalität von Beamten, die ihrem Dienstherren gegenüber die Faust in der Hosentasche ballen. Gerade die Direktoren und Rektoren täten besser daran zu überlegen, wie sie dem Spuk ein Ende bereiten könnten. Die Rechtschreibreform ist nämlich rechtlich durchaus problematisch, wie jüngst mit überzeugenden Argumenten in einer der führenden juristischen Fachzeitschriften dargelegt worden ist (Kopke, NJW 1996, 1081). Die Rechtschreibreform soll ohne parlamentarische Zustimmung im Verordnungswege für Schule und Verwaltung verbindlich gemacht werden. Dieses Vorhaben erscheint aus mehren Gründen als verfassungswidrig. Zum einen hat eine derartige Verordnung keine gesetzliche Grundlage, weil die geltenden Schulgesetze der Länder zu unbestimmt sind. Zum anderen dürfte ein solcher Eingriff in die Rechtschreibung auch die Grundrechte verletzen. Anweisungen des Kultusministeriums, die Rechtschreibreform nun in den Schulen durchzusetzen, müssen dementsprechend als unverbindlich angesehen werden. Wenigstens sollten sich die Pädagogen gegen solche Anweisungen im Wege des Widerspruchs zur Wehr setzen. Gerade vom bayerischen Kultusminister hätte man erwarten können, daß er einen solchen Unfug nicht mitmacht. Sollte er tatsächlich Einflüsterungen des Abgeordneten Filser erlegen sein? Auf den im Hofbräuhaus weilenden Engel Aloisius wird man kaum bis nach den Sommerferien warten können. Besser wäre, wenn ein Lehrer die nötige Zivilcourage aufbrächte, dem Treiben seiner Vorgesetzten Einhalt zu gebieten.")

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Petition vom 09.09.1996 an den Bayerischen Landtag gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung hinsichtlich der Einführung des "Regelwerks zur deutschen Rechtschreibung" durch das Bayerische Kultusministerium, der Landtag möge Anklage gegen den Kultusminister beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen vorsätzlicher Verletzung der Verfassung erheben (Art. 61 Abs. 2 BV).

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Vogel-Strauß-Politik. In: Süddeutsche Zeitung 05.05.97, S. 11. ("Im bayerischen Landtag hat man sich nicht nur am 27.10.1995 mit der Rechtschreibreform befaßt, sondern auch am 13.03.1997. Anlaß hierfür war eine Petition, die ich bereits unter dem 09.09.1996 beim Landtag eingereicht und mit der ich ebenfalls auf das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für das Reformvorhaben hingewiesen hatte. Dem Ausschuß für Verfassungs-, Rechts-, und Parlamentsfragen lag eine von der Staatssekretärin Hohlmeier unterzeichnete, siebenseitige Stellungnahme des Kultusministeriums vor. In diesem war die Ansicht vertreten, die Rechtschreibreform sei zu unwesentlich, als daß sie einer Mitwirkung des Parlaments bedürfe. Diese erstaunliche Auffassung hat sich der Ausschuß auf Empfehlung der Berichterstatter Dr. Schade (SPD) und Dr. h.c. Albert Meyer (CSU) einstimmig zu eigen gemacht. Er hat beschlossen, meine Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten (Aktenzeichen: A IOII/VF.0486.13). Diese Vogel-Strauß-Politik zeigt, daß wenigstens das bayerische Parlament nicht beabsichtigt, sich gegen Eingriffe der Regierung in seine Kompetenzen zu wehren.")

Scholz, Rupert

Parlament soll Schreibreform stoppen. Rupert Scholz: Bund zuständig. In: Wilhelmshavener Zeitung 21.02.97 ("Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Rupert Scholz, sagte dieser Zeitung, das Parlament müsse sich der Sache annehmen. Eine so grundlegende Frage könne nicht ohne Beteiligung des Bundestages entschieden werden. Nach Ansicht des Staatsrechtsprofessors ist die Rechtschreibreform Îkeine Länder-, sondern BundessacheÌ. Der Stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion sieht gute Chancen, die umstrittene Reform noch zu kippen.")

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Olaf Glaeseker: Ein orthographischer Schildbürgerstreich. Staatsrechtler Scholz: Rückzug aus Rechtschreibreform wäre rechtlich noch möglich. In: Wilhelmshavener Zeitung 21.02.97 ("Nach der jüngsten Umfrage lehnen mehr als 90 Prozent der Bundesbürger die Reform ab. Die CSU will sie rückgängig machen - und seit gestern auch 35 Bundestagsabgeordnete. Sie fordern in einem interfraktionellen Gruppenantrag, das umstrittene Vorhaben der Kultusminister der Länder doch noch zu stoppen. ... Glaubt man dem Staatsrechtler und CDU-Bundestagsabgeordneten Rupert Scholz, dann ist es für ein Aus des orthographischen Schildbürgerstreichs alleine aus rechtlichen Gründen noch nicht zu spät. Denn die von den Ländern beschlossene Neuregelung könne nicht ohne Beteiligung des Bundestages als Gesamtrepäsentant des deutschen Volkes entschieden werden.")

Schröder, Gerhard

Heinz-Josef Laing: Bürger wollen Sprache retten. Volksbegehren in Niedersachsen gestartet. Sollte der Landtag die Initiative ablehnen, wird ein Volksentscheid angestrebt. Die Landes-CDU begrüßte den Vorstoß. In: Nordwest-Zeitung, Oldenburger Kreiszeitung 15.02.97, S. 1 ("Hannover. Nach Initiativen in Bayern und Schleswig-Holstein findet auch in Niedersachsen ein Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform statt. Die bundesweite Bürgeraktion ÎMehr DemokratieÌ startete als ersten Schritt eine Volksinitiative. ... Regierungssprecher Michael Jürdens bekräftigte die Haltung der Landesregierung. Das Kabinett habe sich auf die Umsetzung der Reform verständigt. Die von Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) geübte Kritik sei ein Îprivate MeinungsäußerungÌ.")

Vogelsang, Irmgard

Rechtschreibung. In: DIE WELT 02.03.97, S.8. Leserbrief zu "Front gegen die Rechtschreibreform" in WELT am SONNTAG vom 23. Februar über Bonner Politiker, die die Reform zu Fall bringen wollen.

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Kopfnickende Kultusminister - entmündigte Parlamente. In: FAZ 13.03.97, S. 13

(Irmgard Vogelsang ist Vorsitzende des Kulturausschusses im niedersächsischen Landtag)

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Bei Rechtschreibreform Parlamente übergangen. In: SZ 22.03.97, S. 11

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Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU in Niedersachsen und Vorsitzende des Kultusausschusses im Niedersächsischen Landtag: Weg mit der Rechtschreibreform. Flugblatt der Frauen Union Niedersachsen, Hannover Mai 1997

Vogtherr, Thomas

Petition zum Stopp der Rechtschreibreform an den Bayerischen Landtag 11.02.1997

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Sabine Stoll (st): Ansbacher Jurist kämpft gegen die Rechtschreibreform. In: Fränkische Landeszeitung 19.04.97. ("Um seinem Protest Ausdruck zu verleihen, hat der Junggeselle kürzlich die bundesweit angelegte Initiative ÎJuristen contra RechtschreibreformÌ - eine von zehn Bürgerinitiativen - gegründet. Mit dem Ziel, die Reform doch noch zu stoppen und Mitstreiter zu mobilisieren. ... Der 44jährige kritisiert aus juristischer Sicht vor allem, daß die neuen Regeln schon jetzt an bayerischen Schulen unterrichtet werden, obwohl diese erst ab August nächsten Jahres eingeführt werden sollen.")

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Die Auswirkungen der Rechtschreibreform auf Bibel und Gesangbuch. Mai 1997

Vultejus, Ulrich

Freie Orthographie. In: FAZ 20.01.97, S. 8

Waigel, Theodor

"Waigels Vorstoß kommt zu spät. Die Kultusministerkonferenz hat Theo Waigels Vorstoß gegen die Rechtschreibreform zurückgewiesen. ÎDie Rechtschreibreform ist eine gemeinsame Angelegenheit von Bund und Ländern. Das Bundeskabinett, also auch Herr Waigel, habe zugestimmt", sagte der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Rolf Wernstedt gestern im InfoRadio Berlin-Brandenburg. Die Reform laufe seit einem Jahr, und es sei nicht sinnvoll, erneut darüber zu diskutieren. Bundesfinanzminister Waigel hatte sich in einem Interview mit der ÎBild-ZeitungÌ dafür ausgesprochen, die umstrittene Rechtschreibreform wieder rückgängig zu machen. Die Kultusminister sollten sich noch einmal überlegen, ob diese Reform wirklich sein müsse." In: Mainzer Allgemeine Zeitung 19.02.97

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Gemeinsame Verantwortung in unserer Zeit. Rede des CSU-Vorsitzenden beim 45. Politischen Aschermittwoch der Christlich-Sozialen Partei. In: Bayernkurier 22.02.97, S. 15-18. (S. 18: "Mit einer Reform habe ich mich bisher ein bißchen wenig beschäftigt, aber ich muß ehrlich sagen, ich halte sie für relativ überflüssig. Künftig wird das Wort Schiffahrt, wo uns gesagt wurde in der Schule, nur mit zwei f, mit drei f geschrieben. Ich hoffe, daß dann die Subventionen für die Schiffahrt nicht zunehmen. Und ÎwiedersehenÌ soll man künftig nicht mehr zusammen schreiben, sondern es muß auseinander geschrieben werden. Also ich werde künftig Schiffahrt mit zwei f und wiedersehen zusammen schreiben, und ich meine die Kultusminister sollten nochmals überlegen, ob sie uns den Tort der Rechtschreibreform antun. Wir haben im Moment andere Dinge in Deutschland zu erledigen!")

Wasmuth, Johannes

Verkümmertes Demokratieverständnis der Kultusminister. In: SZ 08.11.96

Weng, Wolfgang

Antrag im Bundestag für die FDP-Fraktion gegen die Rechtschreibreform. Plenar-Protokoll 13/170 der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18.04.1997, Tagesordnungspunkt 17 "Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß (federführend), Auswärtiger Ausschuß, Innenausschuß, Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung usw., S. 15424. ("Unter den Geschäftsführungen der Fraktionen und der Gruppe bestand Einigkeit, daß als zusätzlicher mitberatender Ausschuß der Haushaltsausschuß des Bundestags vorgesehen werden soll. Ich möchte dies hiermit beantragen.")

Wulff, Christian

Appell von fünf Fraktionsvorsitzenden der CDU, Christoph Böhr(Rheinland-Pfalz), Roland Koch (Hessen), Peter Müller (Saarland), Günther H. Oettinger

(Baden-Württemberg), und Christian Wulff (Niedersachsen), vom 14.09.1995 an Bundesinnenminister Manfred Kanther, der Rechtschreibreform bezüglich der Entscheidung über die deutsche Amtssprache nicht zuzustimmen.

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Widerstand gegen Rechtschreibreform. Fünf CDU-Fraktionsvorsitzende schreiben dem Bundesinnenminister. In: FAZ 16.09.1995

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Antrag an den Niedersächsischen Landtag auf Verzicht auf die geplante Rechtschreibreform. Drucksache 13/1404, 10.10.1995 (Christian Wulff ist CDU-Fraktionsvorsitzender im niedersächsischen Landtag.)

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Die Rechtschreibreform ist unsinnig und teuer. In: DIE WELT 04.04.97, S. 4

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"Die Rechtschreibreform ist überflüssig, verursacht eine Kostenlawine und ist in sich voller Widersprüche. Sie hat statt Vereinfachung nur Verunsicherung produziert." In: Weg mit der Rechtschreibreform. Flugblatt der Frauen Union Niedersachsen, Hannover Mai 1997

Zabel, Hermann

Keine Wüteriche am Werk. Berichte und Dokumente zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 1996, 448 Seiten.

Zehetmair, Hans

"Viele werden erschrecken". Bayerns Kultusminister über die Rechtschreibreform. In: DER SPIEGEL 11.09.1995, S. 226-229

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Regierungserklärung zur Rechtschreibreform. In: Plenarprotokoll der 31. Sitzung des Bayerischen Landtages vom 27.10.1995, S. 2220-2229

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Gespräch mit Bayerns Kultusminister über die Rechtschreibreform. Orthographie üben mit dem Kanzler. In: Rheinische Post 29.11.1995, In: Keine Wüteriche am Werk. 1996, S. 315

 

Vertreter der Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform und für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung": Gisa Berger, Gesamtschulrektorin, Berlin; Hanno Blohm, Fachleiter Deutsch, Seesen; Prof. Dr. Theodor Ickler, Universität Erlangen-Nürnberg; Stephanus Peil, Westerburg; Manfred Riebe, OStR, Schwaig bei Nürnberg; Dr. Maria Theresia Rolland, Bonn; Norbert Schäbler, Hösbach (Unterfranken); Prof. Werner H. Veith, Mainz; Dr. phil. Gerd Witzke, OStR, Nürnberg.

 

Schwaig, den 21.05.1997



Manfred Riebe, OStR, stellvertretend unterzeichnet für die oben Genannten

 




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